Finnland: Bankenhilfen könnten Anleihengläubiger Spaniens benachteiligen
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Helsinki (Finnland), 07.07.2012 – Finnland äußerte sich kritisch zu einem Beschluss des EU-Gipfels zur Schuldenkrise. Dabei geht es um die Frage, ob bisherige Gläubiger des iberischen Staates durch die geplanten Finanzhilfen benachteiligt werden oder nicht. Martti Salmi vom finnischen Finanzministerium kritisierte am Mittwochabend, dass in der Abschlusserklärung des Gipfels die entsprechende Passage unvollständig sei. Die über den spanischen Rettungsfonds fließenden und damit die spanischen Staatsschulden erhöhenden Bankenhilfen könnten teilweise vorrangig gegenüber anderen Staatsschulden behandelt werden. Wie Salmi sagte, würde dies zumindest dann gelten, wenn sie direkt vom Rettungsschirm ESM ausgezahlt werden.
Am Ende der vergangenen Woche erklärten die Staats- und Regierungschefs nach ihrer Zusammenkunft, dass der temporäre Rettungsfonds EFSF die Finanzhilfen für die spanischen Banken auszahlen soll, solange der ESM noch Zahlungsunfähig ist. Später sollen die Hilfen auf den permanenten Schirm übertragen werden, jedoch ohne vorrangige Behandlung. Die Vorrangigkeit ist für die privaten spanischen Gläubiger entscheidend und ist daher eine sehr wichtige Frage. Grundsätzlich gilt: Je größer der Anteil vorrangiger Forderungen an der Staatsverschuldung, desto größer stellt sich das Verlustrisiko für private Anleihegläubiger dar.
Wichtige Beschlüsse des EU-Gipfels werden von finnischer Seite aus nun das zweite mal stark kritisiert. Bei der Frage, ob es dem ständigen Rettungsschirm ESM gestattet sein solle, wie geplant Staatsanleihen direkt anzukaufen, wurden vor gar nicht langer Zeit gemeinsam von Seiten der Niederlande und Finnland aus Bedenken geäußert. Die Renditen und damit die Refinanzierungskosten von durch Krisen geschwächten EU-Staaten sollen im Notfall dadurch gedrückt werden.
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Quellen
Bearbeiten- Börsen-Zeitung: „Finnland: Bankenhilfen könnten Anleihengläubiger Spaniens benachteiligen“ (05.07.2012)
- cash.ch: „Finnland: Bankenhilfen könnten Anleihengläubiger Spaniens benachteiligen“ (05.07.2012)