Fall Stephanie: Staatsanwaltschaft forderte Sicherungsverwahrung

Artikelstatus: Fertig 21:38, 13. Dez. 2006 (CET)
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Dresden (Deutschland), 13.12.2006 – Im „Fall Stephanie“ hat die Staatsanwältin gestern wegen Geiselnahme, schweren sexuellen Mißbrauchs von Kindern und Vergewaltigung in 30 Fällen eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren und neun Monaten mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. Die Nebenklage plädierte auf die Höchststrafe von 15 Jahren – ebenfalls mit Sicherungsverwahrung. Die Verteidigung verzichtete darauf, ein konkretes Strafmaß zu benennen. Stattdessen wurden das umfangreiche Geständnis, die Berichterstattung in den Medien, die auf eine Vorverurteilung des Angeklagten hinausliefen, und eine gutachterlich festgestellte Persönlichkeitsstörung des Täters als strafmildernde Faktoren verwiesen. Außerdem zweifelte der Verteidiger an den Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung. Verteidiger Andreas B. sagte wörtlich: „Auch ein Täter, der schwere Sexualstraftaten begangen hat, verdient den Schutz des Grundgesetzes und Menschenwürde.“

Mario M., der Angeklagte, gab an, dass er sich nicht mehr an Stephanie R., der Geschädigten, rächen wolle. Der Vater Stephanies vermutete jedoch ein Täuschungsmanöver hinter diesen Worten.

Unterdessen kam es auch zu Vorwürfen der Staatsanwältin Liane P. an den Vater von Stephanie R. und die Vertreter der Nebenklage und deren Berater, Stephanie R. „vermarktet“ zu haben, um Schadenersatzforderungen gegen das Land Sachsen durchzusetzen. Der Vater des Opfers macht hingegen der Staatsanwaltschaft Vorwürfe, da diese nur 30 der vermuteten über 100 Vergewaltigungen angeklagt habe.

Für Donnerstag ist die Verkündung des Urteils geplant. Falls Mario M. verurteilt und die Sicherungsverwahrung angeordnet wird, wird er vermutlich nie wieder auf freien Fuß kommen.

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Quellen