FIFA empört über neues Transferurteil

Veröffentlicht: 18:15, 1. Feb. 2008 (CET)
Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen.


Lausanne (Schweiz), 01.02.2008 – Ein Urteil des Court of Arbitration for Sport, des Internationalen Sportgerichtshofes in Lausanne, zum Transfer von Fußballspielern erschüttert die FIFA.

Der CAS hatte im Transferfall des schottischen Fußballspielers Andy Webster zu entscheiden, der im Jahre 2006 trotz eines bestehenden Vertrages vom schottischen Fußballverein Heart of Midlothian zum englischen Premier League Team Wigan Athletic gewechselt war. Das schottische Team Heart of Midlothian hatte einen Schadenersatz von 5,4 Millionen Euro, dem Transferwert von Andy Webster verlangt. Die FIFA-Schlichtungskommission hatte im April 2007 eine Strafe von 843.000 Euro für Andy Webster und Wigan Athletics festgesetzt.

Der CAS-Sportgerichtshof erklärte den Transfer von Andy Webster unter Bezug auf Artikel 17 Abs. 1 der FIFA Transferordnung für rechtmäßig. Danach können Fußballprofis nach zwei maximal drei Jahren ihren Verein ins Ausland verlassen. Webster wurde lediglich zur Zahlung der noch ausstehenden Gehaltszahlungen von 150.000 Pfund Sterling (zirka 200.000 Euro) an die Hearts of Midlothian verpflichtet.

Diese Ablöseregelung wird gravierende Auswirkungen auf das internationale Transfersystem im Fußball haben, weil sich der Transferpreis nicht mehr am Marktwert eines Profifußballers orientiert, sondern nur noch am ausstehenden Gehalt. Die FIFA bewertete das Urteil als verheerend. „Die Hände reiben können sich wohl einzig die Spielervermittler, die ihre Klienten, wie im Fall von Webster, gewinnbringend neuen Clubs anbieten können!“

Die Webster-Entscheidung werde die Transfersummen drücken und die Spielergehälter noch schneller steigen lassen. Langfristige Verträge werden zum einseitigen Risiko für die Fußballvereine, weil sie potentielle Käufer nicht mehr abschrecken würden. Die Deutsche Fußball Liga beruft sich auf deutsches Arbeitsrecht und droht Artikel-17-Spielern mit der Verweigerung der internationalen Freigabe. Nach dem CAS-Urteil aber wird die DFL damit wohl nicht mehr durchkommen.

Nach Ansicht von Tony Higgins, Vertreter der internationalen Spielergewerkschaft Fifpro, haben Fußballer jetzt die gleichen Rechte wie normale Arbeitnehmer. Sie könnten Verträge jetzt auch einseitig kündigen. Das sei die bedeutendste Veränderung seit der Bosman-Entscheidung im Jahre 1995.

Die Webster-Entscheidung wird schon mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 15. Dezember 1995, der sogenannten Bosman-Entscheidung (EuGH RS C-415/93, Slg 1995, I-4921), verglichen. Seinerzeit war es um den ablösefreien Wechsel des belgischen Profifußballers Jean-Marc Bosman vom RFC Lüttich zum französischen Zweitligisten USL Dünkirchen gegangen.

Die beiden Fußballvereine Heart of Midlothian und Wigan Athletic haben bereits Einspruch gegen die CAS-Entscheidung eingelegt.

Quellen