Europa-Gerichtsurteil: Türkische Zehn-Prozent-Klausel kein Menschenrechtsverstoß

Artikelstatus: Fertig 12:46, 1. Feb. 2007 (CET)
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Straßburg (Frankreich), 01.02.2007 – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verkündete vorgestern das Urteil im Verfahren Mehmet Yumak und Resul Sadak gegen die Republik Türkei. Die drei DEHAP-Politiker konnten nach den Wahlen von 2002 nicht in das Parlament einziehen, obwohl ihre Partei in der Provinz Şırnak 45,95 Prozent der Stimmen bekam.

Grund dafür ist die im türkischen Wahlsystem verankerte 10-Prozent-Sperrklausel. Erhält eine Partei weniger als zehn Prozent, werden deren Stimmen auf nationaler Ebene nicht berücksichtigt – unabhängig davon, wie viel sie in den einzelnen Provinzen erhalten hat.

2003 reichten Yumak und Sadak beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Klage gegen die 10-Prozent-Sperrklausel ein. Dabei beriefen sie sich auf den Paragraphen 3 des Eckprotokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention. Laut den Anklägern hindere die Sperrklausel die Wähler daran, sich frei zu äußern.

Die Klage wurde am 26. März 2006 zur teilweisen Beobachtung angenommen; am 5. September 2006 wurde die erste Verhandlung abgehalten. Am 30. Januar 2006 verkündete der Gerichtshof das Urteil, wonach die Sperrklausel nicht gegen die Menschenrechte verstößt. Das Urteil wurde mit fünf gegen zwei Stimmen beschlossen.

Nicht nur die DEHAP scheiterte an der Sperrklausel; nach den Wahlen von 2003 bekamen auch die drei ehemaligen Regierungsparteien (DSP, MHP, ANAP) kein Parlamentsmandat.

Quellen