Europäischer Gerichtshof schwächt Position staatlicher Wettmonopole

Artikelstatus: Fertig 18:01, 6. Mär. 2007 (CET)
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Luxemburg (Luxemburg), 06.03.2007 – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute ein wichtiges Urteil (Az. C-338/04, C-359/04, C-360/04) zu den in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten bestehenden staatlichen Glücksspielmonopolen gesprochen. Gegenstand des Urteils ist die Frage, ob ein Staat die Nichterfüllung einer gesetzlichen Auflage, beispielsweise das Fehlen einer für das Anbieten von Glücksspielen nötigen Konzession, mit Strafe belegen darf. Der EuGH entschied, dass dies nicht rechtens sei, wenn der Staat die Erfüllung der Auflagen selbst verhindere, beispielsweise durch entsprechende Gesetze oder Verweigerung der Genehmigung.

Hintergrund des Urteils ist der „Placanica“-Fall. Mehrere Wettbürobetreiber in Italien hatten für einen britischen Anbieter Sportwetten vermittelt. Der italienische Staat ging dagegen vor und versagte den Betreibern eine Konzession. Der EuGH wurde daraufhin von mit dem Fall befassten italienischen Gerichten um eine Einschätzung der Rechtslage gebeten. Das nun ergangene Urteil könnte auch für das Glückspielmonopol in Deutschland Folgen haben. Erst im vergangenen Dezember war durch 15 der 16 Bundesländer ein Staatsvertrag beschlossen worden, der den Ländern für vier weitere Jahre ein Monopol auf Lotterien, Sportwetten und Spielbanken einräumt.

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Quellen