Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte Russland wegen Massakern in Tschetschenien
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Straßburg (Frankreich), 27.07.2007 – Russland wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen seiner Massaker in Tschetschenien verurteilt. Gestern sprach der Gerichtshof acht Tschetschenen Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 273.000 Euro zu, weil ihre Angehörigen im Februar und August 2000 bei Militäreinsätzen durch die russische Armee getötet worden waren.
Natalja Krawtschuk, eine Juristin bei der russischen Menschenrechtsgruppe Memorial, beklagte, dass bis heute noch unbekannt sei, wer die Verbrechen begangen habe. Die Gruppe forderte, die Behörden sollten ernsthaft nach den Tätern fahnden.
Am 5. Februar 2000 waren in der tschetschenischen Hauptstadt Grosny viele Zivilisten standrechtlich erschossen und Häuser abgebrannt worden. Bei dem zweiten vom Gerichtshof verhandelten Fall wurden im August 2000 bei einer Vergeltungsaktion von russischen Soldaten nach einem Anschlag auf einen russischen Panzer zwei Brüder im Alter von 22 und 27 Jahren festgenommen. Die Mutter der beiden hatte versucht, bei den Militärbehörden Auskunft über ihre Söhne zu bekommen, jedoch ohne Erfolg. Im September des Jahres wurden die Leichen der beiden gefunden. Wer die Täter waren, konnte jedoch bislang nicht ermittelt werden.
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Quellen
- Die Welt: „Russland wegen Massaker in Tschetschenien verurteilt“ (26.07.2007)