Europäische Kommission verklagt Griechenland wegen rechtswidriger Steuervergünstigungen für Unternehmen

Veröffentlicht: 17:50, 25. Feb. 2010 (CET)
Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen.

Brüssel (Belgien), 25.02.2010 – Der Kommissar der Europäischen Kommission für Wettbewerb, Joaquín Almunia, verklagt Griechenland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen wettbewerbswidrig gewährter Steuervergünstigungen für griechische Unternehmen. Die griechische Regierung hatte den Unternehmen in den Jahren 2003 und 2004 Steuerabzüge gewährt, womit das Land gegen EU-Wettbewerbsrecht verstieß. Die gewährten Steuervergünstigungen sollte der griechische Staat von den Unternehmen zurückholen. Dieser Verpflichtung ist Griechenland bis dato nicht nachgekommen. Almunia sagte dazu: „Die Rückzahlung rechtswidriger Unterstützungsleistungen soll ein einheitliches Spielfeld im gemeinsamen Markt herstellen. Die Kommission ist entschlossen alle notwendigen Schritte zu unternehmen um sicherzustellen, dass die Mitgliedsstaaten ihren Verpflichtungen im Hinblick auf die Rückzahlungen [solcher Vergünstigungen] nachkommen.“ [1]

In den Genuss solcher Steuererleichterungen waren Unternehmen aus den Bereichen der Textilherstellung und der metallurgischen Industrie, Automobilhersteller, der Energieerzeugung, des Bergbaus, der Intensivlandwirtschaft und Fischerei, großer internationaler Handelsgesellschaften und des Tourismus-Sektors gekommen. Mit Hilfe der gewährten Steuererleichterungen sollten Ausbau und Neuanschaffung von Produktionskapazitäten, Gebäuden und Ausrüstungen finanziert werden. Die steuerlichen Hilfen konnten direkt bei den Finanzämtern beantragt werden, da die Hilfen in der griechischen Steuergesetzgebung verankert waren. Die Gesetze ermöglichten es, den Unternehmen ihre Gewinne bis zu einer Höhe von 35 Prozent von der Steuer abzusetzen.

Am 18. Juli 2007 hatte die Europäische Kommission diese Steuerpraxis für wettbewerbswidrig erklärt. Griechenland war damals aufgefordert worden, die gewährten Steuererleichterungen einschließlich Zinsen zurückzufordern. Da von der griechischen Regierung keine Informationen vorliegen, dass entsprechende Maßnahmen eingeleitet wurden, entschied die Kommission nun den Klageweg zu beschreiten.

Themenverwandte Artikel

Referenzen

  1. Alumnia-Zitat laut Presseerklärung im englischen Wortlaut: „The recovery of illegal aid is about restoring a level playing field in the Single Market. The Commission is determined to take all necessary steps to ensure that Member States comply with their recovery obligations.“

Quellen