Europäische Bürgerinitiative zum „Recht auf Wasser“ hat mehr als 1 Million Unterstützer

Veröffentlicht: 18:18, 13. Feb. 2013 (CET)
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Brüssel (Belgien), 13.02.2013 – Seit dem 1. April 2012 gibt es in Europa ein neues Instrument zur Bürgerbeteiligung: die „Europäische Bürgerinitiative“. Eine solche Initiative muss von wenigstens sieben Personen aus sieben Mitgliedstaaten gegründet werden. In einem zweiten Schritt sind für ein bestimmtes Thema insgesamt eine Million Unterstützungsbekundungen innerhalb eines Jahres zu sammeln. Dies kann als Unterschrift auf einem entsprechenden Formular aber auch im Internet erfolgen. Die Initiative „Recht auf Wasser“ war eine der ersten und wurde am 10. Mai 2012 registriert. Sie hat ihr Ziel grundsätzlich jetzt bereits nach etwas mehr als drei Monaten erreicht, allerdings sind noch nicht alle Mitgliedsstaaten mit dem entsprechenden Stimmenanteil vertreten. Deutschland hat bisher den größten Anteil; Belgien, Italien und Österreich haben auch schon ihr Ziel erreicht. In Großbritannien und Frankreich ist das Interesse jedoch noch verhältnismäßig gering. Frist für den Abschluss der Sammlung ist der 1. November 2013.

In Europa wird um die Liberalisierung der Wasserversorgung gestritten

Nach Ansicht der Initiatoren sind Wasser- und Abwasserwirtschaft Teil der Daseinsvorsorge. Wasser sei ein öffentliches Gut und keine Handelsware. Die Initiative fordert von der Europäischen Kommission eine Gesetzesvorlage, die das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung sichert. Die Versorgung mit Trinkwasser dürfe nicht den Liberalisierungsregeln des Binnenmarktes unterworfen werden. Zu den maßgebenden Akteuren der Initiative gehört in Deutschland Frank Bsirske, Vorsitzender der Gewerkschaft ver.di. Unterstützt wird die Kampagne von der European Federation of Public Service Unions, und zwar insbesondere von ihrer Präsidentin Anne-Marie Perret.

Inzwischen hat auch die EU-Kommission Stellung zu der öffentlichen Diskussion genommen. EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier betonte, es solle keinesfalls die Autonomie der Gebietskörperschaften beschränkt werden. Vielmehr gehe es bei der geplanten Richtlinie darum, im Falle einer Privatisierung „ein faires und transparentes Verfahren durchzuführen“. Gegenwärtig wird die Richtlinie noch in den Ausschüssen beraten, bevor sie dem Europäischen Parlament zur Entscheidung vorgelegt wird.

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Quellen Bearbeiten