El Motassadeq wurde erneut zu 15 Jahren Haft verurteilt
Artikelstatus: Fertig 18:01, 11. Jan. 2007 (CET) Bitte keine weiteren inhaltlichen Veränderungen vornehmen, sondern einen Folgeartikel schreiben. |
Hamburg (Deutschland), 11.01.2007 – Der 32-jährige Marokkaner Mounir El Motassadeq, der nach einem im November 2006 gesprochenen rechtskräftigen Urteil des Bundesgerichtshofes Beihilfe geleistet hat, 246 Menschen zu ermorden, und Mitglied in einer terroristischen Vereinigung war, wurde am Montag zur Höchststrafe von 15 Jahren verurteilt.
Die Verteidigung möchte Revision gegen das Urteil einlegen. Man wolle mit allen Mitteln um einen Freispruch kämpfen. In einem ähnlichen Fall war Abdelghani Mzoudi von einem anderen Senat rechtskräftig freigesprochen worden. Dieser will nun ebenfalls für El Motassadeq aussagen. Auch der Gang zum Europäischen Gerichtshof sei geplant.
In dem Prozess musste das Hamburger Oberlandesgericht nur noch ein Strafmaß festlegen. Das Urteil wurde in dem ursprünglich auf fünf Verhandlungstage festgelegten Verfahren bereits am zweiten Prozesstag gesprochen. El Motassadeq hatte nach Ansicht des Vorsitzenden Richters von den Anschlagsplänen gewusst und unterhielt enge Kontakte zu Mohammed Atta, einem der Todespiloten der Terroranschläge am 11. September 2001.
Bundesanwalt Walter Hemberger hatte in seinem Plädoyer erneut die Höchststrafe für El Motassadeq beantragt, der bei den Anschlägen „eine wichtige, aber keine entscheidende Rolle gespielt“ habe. Dieser stritt jedoch weiterhin jede Beteiligung an den zur Last gelegten Taten ab: „Es gab keine terroristische Vereinigung in Hamburg.“
Verteidiger Udo Jacob stellte am Montag zahlreiche Anträge, darunter auch einen Befangenheitsantrag. Er warf den Richtern höchste Eile beim Abschluss des Verfahrens vor. Auch mehrere Anträge auf eine Verfahrensaussetzung wurden abgewiesen. Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgerichtshof-Urteil im November, bei dem El Motassadeq schuldig gesprochen wurde, läuft noch.
El Motassadeq, der 23 Stunden täglich eingesperrt ist und nur eine Stunde Hofgang hat, steht unter intensiver Beobachtung. Er betet und liest viel. Nach Angaben seiner Anwälte ist er verzweifelt. Falls er rechtskräftig verurteilt wird, droht ihm eine Abschiebung nach Marokko, sobald er die Haft verbüßt hat.
Der Prozess kostete bisher mehr als eine halbe Million Euro, die El Motassadeq im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung bezahlen müsste. Da er jedoch als mittellos gilt, müsste letztlich die Staatskasse für die Kosten aufkommen.
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Quellen
- GMX.net (dpa): „Terrorhelfer Motassadeq zu Höchststrafe verurteilt“ (Seite 1) (08.01.2007)
- GMX.net (dpa): „Terrorhelfer Motassadeq zu Höchststrafe verurteilt“ (Seite 2) (08.01.2007)
- Hamburger Abendblatt Online: „Motassadeq - wie geht es mit ihm weiter?“ (10.01.2007)
- Der Stern Online: „15 Jahre Haft für Motassadeq“ (08.01.2007)