Einspruch gegen Cottbuser Oberbürgermeisterwahl
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Cottbus (Deutschland), 10.11.2006 – Der Cottbuser Diplom-Ingenieur Thomas Langen hat Einspruch gegen das Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl vom 22. Oktober eingelegt. Auslöser ist die Verwendung von Wahlcomputern des niederländischen Herstellers Nedap. Ein anderes Gerät des gleichen Herstellers war in den vergangenen Wochen in die Kritik geraten, nachdem die niederländische Bürgerinitiative „Wij vertrouwen stemcomputers niet“ („Wir vertrauen Wahlcomputern nicht“) und der Chaos Computer Club (CCC) mögliche Sicherheitsprobleme aufgezeigt hatten.
„Durch die Verwendung von Wahlautomaten sind […] grundlegende Prinzipien einer fairen demokratischen Wahl nicht gewährleistet worden“, schreibt Langen in seinem Einspruch. Er selbst habe Verfahrensfehler beobachtet. Unter anderem berichtet er, das Gerät sei in einem Wahllokal nicht wie vorgesehen vor der Wahl überprüft worden und das Auslesen der Stimmzahlen sei nicht öffentlich gewesen. Er bezieht sich auch auf ähnliche Berichte von Beobachtern des CCC. Es sei unmöglich zu bestätigen oder zu widerlegen, ob eine Manipulation stattgefunden habe.
Langen bemängelt den Einsatz der Wahlcomputer besonders nach den jüngsten Bedenken, aber auch allgemein: „Ohne Not ist der transparente und ohne besondere Hilfsmittel leicht zu kontrollierende Vorgang einer Wahl mit Wahlzettel und -urne durch die Nutzung eines komplexen computergestützten und selbst von Experten nicht überprüfbares System ersetzt worden.“
Die für den 20. November vorgesehene Amtseinführung des Wahlsiegers Frank Szymanski (SPD) wurde bis auf Weiteres auf den 28. November verschoben. Zunächst muss eine öffentliche Sitzung stattfinden, in der über den Einspruch entschieden wird. Der Einsprechende hat in dieser Sitzung das Recht angehört zu werden. Die Kreiswahlleiterin bestätigte gegenüber „heise online“, sie werde bis zu dieser Sitzung ein Gutachten erstellen. Weitere Angaben zum Einspruch machte sie nicht.
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Quellen
- heise online: „Misstrauen gegen Wahlgeräte: Wahleinspruch in Cottbus“ (09.11.2006)
- Thomas Langen: „Einspruch gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl in Cottbus“ (Text des Einspruches) (30.10.2006)