Ein Jahr Bewährung für Koran auf Klopapier

Artikelstatus: Fertig 23:28, 23. Feb. 2006 (CET)
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Lüdinghausen (Deutschland), 23.02.2006 – Ein 61-jähriger Frührentner wurde heute vom Amtsgericht Lüdinghausen zu einer Bewährungstrafe von einem Jahr verurteilt, weil er die Worte „Koran, der heilige Koran“ auf Klopapier gestempelt hat. Das Gericht sah dies als Beschimpfung eines Bekenntnisses an und verurteilte den Mann zusätzlich zu 300 Sozialstunden. Der Richter Carsten Krumm wies in der Urteilsbegründung darauf hin, dass sich die Bedeutung durch die weltpolitische Lage erheblich gesteigert habe.

Der Mann hatte das Klopapier an mehrere Fernsehsender und an 22 Moscheen verschickt. Durch langjährige Aufenthalte im Irak, Saudi-Arabien, Kuwait und anderen islamischen Ländern habe er dort eine starke Antipathie gegenüber dem Islam aufgebaut. Nach eigener Aussage wollte er „ein Mahnmal für Opfer des islamistischen Terrors finanzieren“.

Da er seit Wochen bedroht wird und um sein Leben fürchtet, gewährt ihm die Polizei Coesfeld Personenschutz.

Vor dem Prozess reichte die Islamische Republik Iran eine offizielle Mitteilung beim Auswärtigen Amt ein, in der sie heftig gegen die Verunglimpfung des Koran protestierte.

Quellen

  • Spiegel Online: „Urteil: Ein Jahr Bewährung für Koran auf Klopapier“ (23.02.2006)   Quelle nicht mehr online verfügbar
  • kurier.at: „Koran am Klopapier: Verurteilt“ (23.02.2006)   Quelle nicht mehr online verfügbar
  • Tagesspiegel Online: „Bewährungsstrafe für Verunglimpfung des Koran“ (23.02.2006)