Eilverordnung der Bundesregierung weist Stallpflicht an

Artikelstatus: Fertig 14:16, 23. Okt. 2005 (CEST)
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Berlin (Deutschland), 19.10.2005 – Die Bundesregierung hat eine Eilverordnung erlassen, die eine Stallpflicht für Geflügel vorsieht. Damit soll verhindert werden, dass Wildvögel mit Hausgeflügel in Berührung kommen und so das Vogelgrippevirus „H5N1“ verbreiten. Gesundheitsexperten befürchten, dass sich der Mensch mit einem mutierten Virus anstecken könnte und so eine weltweite Pandemie ausgelöst wird.

Am Samstag, den 22. Oktober tritt diese Verordnung in Kraft. Geflügelzüchter und Hobbytierhalter müssen nun bis zum 15. Dezember die Tiere einsperren.

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Quellen