Ehra-Lessien: Freispruch nach Wildschweinjagd im Maisfeld

Ehra-Lessien (Deutschland), 07.11.2005 – Ein Gerichtsverfahren wegen eines vermuteten Versicherungsbetrugs im niedersächsischen Ort Ehra-Lessien wegen Betrugs endete mit Freispruch. Der Richter konnte den Angeklagten aufgrund der Beweislage nicht verurteilen, war sich aber sicher, dass er die wahren Hintergründe des Vorgangs während der Gerichtsverhandlung nicht erfahren hatte. Der Richter sagte zum Angeklagten: „Sie haben mich heute zunehmend nachdenklich erlebt. Der Freispruch ist eindeutig. Ich wüsste aber gerne, wie es wirklich war.“

Die Frage, die den Richter beschäftigt hatte, ging auf eine Wildschweinjagd am 16. Oktober 2005 zurück. Bei dieser Jagd wurde in einem Maisfeld mit Schrotkugeln geschossen. Offen blieb, wer geschossen hatte. Klar war nur, Schrotkugeln eignen sich nicht für die Jagd auf Schwarzwild, dafür werden Brennecke-Geschosse verwandt.

Tatsache war auch, dass die Jäger nach Ende der Jagd an zwei Fahrzeugen Beschädigungen festgestellt hatten. Sie fanden Beulen und eine kaputte Fensterscheibe vor. Einer der beiden Autobesitzer hatte den Schaden daraufhin bei seiner Versicherung gemeldet. Diese wiederum zeigte ihn wegen Versicherungsbetrugs an. Der Prozess wurde vor dem zuständigen Amtsgericht geführt. Die an der Jagd beteiligten Jäger wurden als Zeugen zum Prozess geladen. Sie hatten gesehen, wer der Schütze war, denn sie hatten übereinstimmend ausgesagt, jener Jäger habe ausschließlich auf das Wildschwein gezielt. Die Autos hätten nicht getroffen werden können.

Am ersten der beiden Prozesstage gab es jedoch eine Wendung in dem Fall. Durch die Aussage der Lebensgefährtin des Angeklagten, einer 21-jährigen Landwirtin, wurde ein anderer Ablauf des Geschehens aufgezeigt. Dadurch konnte der Richter dem Angeklagten die Schuld nicht mehr einwandfrei nachweisen und sprach ihn frei.

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Quellen