Ehemaliger TV-Moderator Türck freigesprochen

Artikelstatus: Fertig 12:07, 9. Sep. 2005 (CEST)
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Frankfurt am Main (Deutschland), 09.09.2005 – Das Landgericht Frankfurt am Main hat gestern den früheren TV-Moderator Andreas Türck freigesprochen. Es folgte damit den Anträgen der Verteidigung wie auch der Staatsanwaltschaft. Zwar konnte die Unschuld von Türck nicht gesichert festgestellt werden, aber das Gericht hatte erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers. Türck wurde daher nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ freigesprochen.

Zur Urteilsbegründung erklärte die Vorsitzende Richterin Bärbel Stock, dass nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, „ob ein Oralverkehr gegen den Willen der Nebenklägerin durchgeführt wurde“. Besondere Zweifel habe das zweite psychologische Gutachten aufgeworfen, welches eine unbewusste Falschaussage des mutmaßlichen Opfers für möglich hielt. Diese Zweifel hätten die gegen Türck sprechenden Indizien aufgewogen.

Als Reaktion auf das Urteil warf Türcks Verteidiger der Staatsanwaltschaft Frankfurt vor, man habe bewusst ein Urteil gegen einen Prominenten erwirken wollen. Dieser Vorwurf wurde durch den Behördenchef aber mit dem Argument zurückgewiesen, dass den meisten Mitarbeitern der prominente Status Türcks gar nicht bekannt gewesen sei. Ein Sprecher des Fernsehsenders ProSieben, für den Türck zuletzt moderierte, erklärte: „Sollte Andreas Türck im Fernsehen weiterarbeiten wollen, dann können wir uns gerne mit ihm zusammensetzen.“

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Quellen