Ehemaliger Conradty-Gesellschafter verurteilt

Artikelstatus: Fertig 4. Apr. 2005 (CEST)
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Nürnberg (Deutschland), 04.04.2005 – Der ehemalige geschäftsführende Gesellschafter der Firmengruppe Conradty mit Sitz in Röthenbach an der Pegnitz bei Nürnberg, Albert G., wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich muss Albert G. eine Geldstrafe in Höhe von 108.000 Euro zahlen.

Der 71-jährige G. war angeklagt, Firmengelder veruntreut zu haben. Insgesamt ging es um eine Summe von 1,15 Millionen Euro. Für den im Nürnberger Raum mit viel Spannung erwarteten Prozess waren mehrere Verhandlungstage vorgesehen. Nachdem G. jedoch gleich zu Beginn mit einem Geständnis für eine Überraschung sorgte, ging die Gerichtssitzung nach nicht einmal 60 Minuten mit dem Urteil zu Ende.

Noch vor Gericht versprach G. die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens. Eine Summe von 446.000 Euro habe er bereits zurückgezahlt, die Zahlung der Restsumme folge demnächst.

Das Urteil gegen Albert G. war nur eines von mehreren Urteilen gegen die ehemalige Führungsmannschaft der Firmengruppe. Bereits im Dezember 2004 wurden drei ehemalige Topmanager der Firma verurteilt.

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