EU plant vorherige Sichtung von nutzergenerierten Videos
Veröffentlicht: 14:45, 2. Apr. 2010 (CEST) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Achtung: Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Aprilscherz. |
Brüssel (Belgien), 02.04.2010 – Wie aus einem inzwischen nicht mehr verfügbaren Dokument bei Wikileaks hervorgeht, plant die EU zur Bekämpfung von Kinderpornografie die Erzwingung einer Sichtung nutzergenerierter Videoinhalte vor deren Veröffentlichung.
Plattformen wie YouTube und YouPorn wären somit nicht mehr von EU-Staaten aus erreichbar, wenn die Betreiber benutzergenerierte Inhalte nicht vor der Veröffentlichung prüfen. EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström begründete dies in dem Dokument damit, dass nur eine Verhinderung bereits der Veröffentlichung kinderpornografischer Inhalte einen Erfolg darstellen könne und eine nachträgliche Löschung nur das Symptom bekämpfe.
Sie merkte in einem Abschnitt über die Frage der Zensur („European laws and censorship“) an, dass der Richtlinienentwurf vorsieht, dass nach einer vorherigen individuellen Prüfung von Videos durch Videoportalbetreiber diese weiterhin ins Internet gestellt werden können. Es handele sich somit nicht um Zensurmaßnahmen.
Malmström gelangte zuletzt mit ihrer Forderung nach Internetsperren in die Kritik. Ihr wurde vorgeworfen, dass Sperren nutzlos seien, da durch eine Beschwerde bei entsprechenden Stellen wie dem Internet Service Provider kinderpornografische Seiten ebenfalls aus dem Internet verschwinden.
Themenverwandte Artikel
Quellen
- Wikileaks: „EU Regulation 2010/401 draft“ (PDF-Datei) (01.04.2010) Quelle nicht mehr online verfügbar
- golem.de: „EU-Kommissarin: Warum wir überall Internetsperren wollen (U)“ (29.03.2010)