EKD-Ratsvorsitzende Käßmann wegen Alkoholfahrt unter Druck

Veröffentlicht: 21:46, 23. Feb. 2010 (CET)
Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen.

Hannover (Deutschland), 23.02.2010 – Gegen die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Margot Käßmann, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Trunkenheit am Steuer. Die 51-Jährige war am Wochenende mit ihrem Dienstwagen nach einem privaten Termin in Hannover von der Polizei angehalten worden, weil sie eine Kreuzung bei Rot überquert hatte. Eine Blutalkoholuntersuchung, die auf eine polizeiliche Anordnung hin stattfand, ergab einen Blutalkoholgehalt von 1,54 Promille. Bei diesem Wert geht die Staatsanwaltschaft von Fahruntüchtigkeit aus. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erläuterte, muss die niedersächsische Landesbischöfin mit einer Geldstrafe von einem Monatsgehalt sowie einem Entzug der Fahrerlaubnis für zwölf Monate rechnen.

In einer ersten Stellungnahme erklärte Käßmann, sie sei über sich selbst erschrocken, dass sie einen so schlimmen Fehler gemacht habe.

Ein Sprecher der Landeskirche, Johannes Neukirch, erklärte, die Kirche werde kein Disziplinarverfahren gegen Käßmann einleiten. Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung will der Rat der EKD am Abend in einer Telefonkonferenz über die Konsequenzen aus dem Vorfall beraten. Aus Kirchenkreisen wurde teilweise auch der Rücktritt Käßmanns gefordert. Käßmann war im Oktober 2009 an die Spitze der EKD gewählt worden. Sie ist außerdem seit zehn Jahren Landesbischöfin der Evangelischen Kirche in Niedersachsen.


Hinweis: Korrektur: Nach Veröffentlichung wurde „Privatfahrzeug“ durch „Dienstwagen“ ersetzt.


Themenverwandte Artikel

Quellen