E-Mail in die Freiheit
Veröffentlicht: 19:29, 4. Apr. 2015 (CEST) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
London (Vereinigtes Königreich), 02.04.2015 – Auch eines der bestgesicherten Gefängnisse im Vereinigten Königreich war nicht sicher genug: Einem Häftling, der wegen Betrugs verurteilt wurde, gelang es, sich per selbst verfasster E-Mail aus dem Gefängnis freizulassen.
Hierzu soll er sich lediglich eine E-Mail-Adresse eingerichtet haben, die der amtlichen Adresse besonders ähnlich war. Diesen Account habe er dann dazu genutzt, die gefälschten Entlassungspapiere per Smartphone, welches er vorher in die Strafanstalt geschmuggelt haben soll, an das Gefängnis zu schicken. Dies reichte, um in die Freiheit entlassen zu werden. Wenige Tage später stellte sich der Flüchtige jedoch der Polizei.
Quellen
Bearbeiten- faz.net: „Häftling entlässt sich mit gefälschter E-Mail selbst“ (31.03.2015)
- welt.de: „Häftling entlässt sich selbst mit gefälschter E-Mail“ (31.03.2015)