Durchfahrtsverbot von Dieselfahrzeugen auf zwei Hamburger Straßen ab 31. Mai 2018
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Hamburg (Deutschland), 24.05.2018 – Auf zwei Hamburger Innenstadtstraßen gilt ab 31. Mai 2018 ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge. Das teilte die Behörde für Umwelt und Energie in Hamburg mit. Betroffen sind alle Diesel-Fahrzeuge, welche die Schadstoffnorm Euro 6 (PKW) bzw. die Schadstoffnorm Euro VI (LKW) nicht erfüllen. Anlass ist die andauernde Überschreitung des Jahresmittelwertes für Stickstoffdioxid. Konkret gesperrt werden, in Abhängigkeit der Fahrzeugbauart, zwei Straßenabschnitte:
- die Stresemannstraße auf einer Länge von 1.600 Meter für ältere Diesel-LKW zwischen den Kreuzungen Kaltenkircher Platz bis Neuer Pferdemarkt und
- die Max-Brauer-Allee auf einer Länge von 580 Meter für Diesel-PKW und Diesel-LKW zwischen den Kreuzungen Julius-Leber-Straße bis Holstenstraße
Im Stadtteil Altona-Nord wurden gut 100 Umleitungs- und Verbotsschilder aufgestellt.
Die Bußgelder bei Verstoß gegen die Durchfahrverbote in den beiden Straßen werden 25 Euro für PKW und 75 Euro für LKW betragen. Vorausgegangen war im Juni 2017 ein Beschluss des Hamburger Senats zur Ergreifung von Maßnahmen zur Luftreinhaltung in der Hamburger Innenstadt. Im Februar 2018 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Urteile der Oberverwaltungsgerichte in Düsseldorf und Stuttgart und wies damit die Klagen der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg weitgehend zurück. Damit wurden Fahrverbote in deutschen Städten ermöglicht. Begründet wurde das Urteil mit dem vorrangigen Ziel des Gesundheitsschutzes der Bürger. Mit der vor ein paar Tagen veröffentlichten schriftlichen Urteilsbegründung werden Städte und Kommunen jetzt in die Lage versetzt, zügig geeignete Maßnahmen zur Verringerung der Stickoxidkonzentrationen und die Einhaltung der europäischen Grenzwerte zu ergreifen. Hamburg setzt dies als erste deutsche Stadt um.
Anlieger, Handwerker und Rettungs- und Polizeifahrzeuge sind von dem Fahrverbot nicht betroffen. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz in Deutschland kritisierte die Maßnahme des Hamburger Senats als nicht ausreichend. Der saarländische FDP-Verkehrspolitiker Oliver Luksic bemängelte, dass es zu einer Verlagerung des Verkehrs in die Nebenstraßen und damit zu keiner Luftverbesserung kommen werde. Der ADAC Hansa lehnt die Fahrverbote ebenfalls ab, da die Autofahrer die Fehler der Autoindustrie und die Versäumnisse der Politik ausbaden müssten.
Ohne geeignete Maßnahmen werden in 2018 wahrscheinlich 65 weitere deutsche Städte die Grenzwerte für Stickoxide weiter überschreiten.
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Bearbeiten- Fahrverbot für Dieselfahrzeuge wird in deutschen Städten diskutiert (04.05.2016)
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Quellen
Bearbeiten- Hamburger 'Behörde für Umwelt und Energie': „Luftreinhaltung Diesel-Durchfahrtsbeschränkungen treten am 31. Mai in Kraft“ (23.05.2018)
- www.hamburg.de: „Diesel-Durchfahrtsbeschränkungen - Beantwortung häufig gestellter Fragen“ (März 2018)
- www.ndr.de: „Diesel-Fahrverbot in Hamburg ab 31. Mai“ (23.05.2018)
- www.zeit.de: „Diesel: Fahrverbote in Hamburg gelten ab dem 31. Mai“ (23.05.2018)
- p.dw.com: „Luftverschmutzung - Bundesverwaltungsgericht: Städte können Fahrverbote verhängen“ (27.02.2018)
- www.spiegel.de: „Urteilsbegründung - Oberste Richter verschärfen Forderung nach Dieselfahrverboten“ (18.05.2018)
- www.deutschlandfunk.de: „Dieselfahrverbote in Hamburg - "Das ist vielleicht schon mal so eine Art Dammbruch"“ (19.05.2018)
- www.welt.de: „Saubere Luft - In diesen Städten drohen jetzt Fahrverbote für Diesel-Autos“ (27.02.2018)
- www.focus.de: „Verkehr - FDP: Fahrverbote zeigen Scheitern von Verkehrspolitik“ (23.05.2018)
- www.zeit.de: „Verkehr: ADAC: Hamburger Fahrverbote sind Bestrafung der Autofahrer“ (23.05.2018)
- www.tagesschau.de: „Oliver Luksic, verkehrspolitischer Sprecher FDP, zu Diesel-Fahrverboten“ (27.02.2018)