Drogenvergehen: Deutsche nach drei Jahren Haft in Singapur wieder frei

Singapur, 15.07.2005 – Wie die Behörden in Singapur mitteilten, soll die Deutsche Julia Bohl noch heute nach Deutschland ausgeflogen werden. Wegen eines Verstoßes gegen die Drogengesetze in dem asiatischen Inselstaat saß die 26-Jährige seit drei Jahren im Gefängnis.

Die Deutsche war am 15. März 2002 zusammen mit zwei Männern wegen des Besitzes und der Absicht zur Ausfuhr von 687 Gramm Cannabis angeklagt worden. Da ab einer Menge von 500 Gramm in Singapur die Todesstrafe obligatorisch ist, hatte der Fall international Aufsehen erregt. Die Rettung brachte der Deutschen eine Laboranalyse, die ein anderes Ergebnis erbrachte. Danach war die sichergestellte Menge gestreckt und enthielt tatsächlich lediglich 281 Gramm Cannabis und 282.2 Gramm einer Cannabis-Mischung. Bei einer Menge von unter 330 Gramm ist das Strafmaß auf ein Minimum von fünf Jahren Gefängnis sowie (bei Männern) fünf Stockschlägen festgesetzt.

Die vom Gericht verhängte fünfjährige Strafe wurde nun wegen guter Führung auf drei Jahre verkürzt. Strafmildernd wurden auch ihr Geständnis sowie ihre Aussage gegen die Mitangeklagten angerechnet. Lim Soo Eng, die Sprecherin des Changi-Frauengefängnis, bestätigte heute ihre Freilassung.

Hintergrund

In Singapur wurde zwischen 1999 und 2004 nach offiziellen Angaben in 138 Fällen die Todesstrafe verhängt (darunter an 37 Ausländern).

Quellen