Doch Minderjährige bei DSDS 2013?

Veröffentlicht: 09:51, 5. Jul. 2012 (CEST)
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Köln (Deutschland), 02.07.2012 – In der letzten Staffel der Castingshow „Deutschland sucht den Superstar“ waren viele Teilnehmer minderjährig. Das bedeutete unter anderem, dass sie nur bis 22 Uhr auf der Bühne stehen durften, denn schulpflichtige 16-Jährige dürfen ab dieser Uhrzeit nicht mehr arbeiten. Die Kölner Bezirksregierung hatte damals geprüft, ob bei RTL gegen den Jugendarbeitsschutz verstoßen wurde. Dem Sender wurde ein „Umgehungstatbestand“ vorgeworfen, weil er lasch mit den Jugendschutzvorgaben umgegangen sein soll. Eine 16-jährige Kandidatin sei während einer Live-Sendung auch nach 22 Uhr auf der Bühne gezeigt worden.

Ende April diesen Jahres waren bereits Pläne über die nächste, nunmehr zehnte Staffel der Castingshow bekannt geworden. Um die schwachen Quoten wieder anzuheben, sollen Jury und Moderator ausgewechselt werden, lediglich Dieter Bohlen bleibt im Team. Ein Mindestalter von 18 Jahren wurde genannt, um erneute Probleme mit dem Jugendschutz zu verhindern. Nun ist die Anmeldung für die neue Staffel auf der RTL-Homepage freigeschaltet. Dort steht: „Teilnahmevoraussetzung ist ein Alter von 16 bis 30 Jahren am 1.1.2013 und ein Wohnsitz in Deutschland, in der Schweiz oder in Österreich“. Es könnten also wieder Minderjährige den Sprung in die Shows schaffen. Wie RTL den Jugendschutz in der kommenden Staffel regeln wird, bleibt abzuwarten.


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