Diskussion um die Ausbeutung von Click- und Crowdworkern
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Berlin (Deutschland), 04.01.2018 – Gegenwärtig arbeiten schätzungsweise 440.000 sogenannte Click- und Crowdworker in Deutschland. Sie bekommen ihre Aufträge über Internetportale, gelten als Selbständige und unterliegen daher nicht der Sozialversicherungspflicht. Das Problem besteht darin, dass viele von diesen Menschen hauptsächlich von einem bestimmten Internetportal abhängig sind und ihre Tätigkeit somit als Scheinselbständigkeit gelten könnte. Dann wäre der Betreiber des Portals verpflichtet, entsprechende Sozialversicherungsabgaben zu zahlen. Jetzt hat die gesetzliche Unfallversicherung einen Vorstoß gewagt, weil ein besonderes Risiko für Handwerker besteht. Bei Arbeitnehmern trägt der Arbeitgeber die Kosten für die Unfallversicherung. Selbständige müssen sich dagegen selbst versichern und auch dafür bezahlen. Die Rechtslage ist ähnlich wie bei Unfällen im privaten Umfeld, insbesondere auch während der Haus- und Familienarbeit sowie Nachbarschaftshilfe, bei der die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland grundsätzlich nicht zahlt. Click- und Crowdworker arbeiten zunächst auf eigenes Risiko. Von gewerkschaftlicher Seite wird das kritisiert, weil die Gefahr des Preisdumpings infolge der Konkurrenz bei den Internetportalen besteht. In Frankreich gibt es beispielsweise schon erste gesetzliche Regelungen. Der Unfallversicherung sind in Deutschland durch die zunehmende Selbständigkeit jährlich mehr als eine Milliarde Euro Beitragseinnahmen entgangen.
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BearbeitenQuellen
Bearbeiten- www.faz.net: „Uber, Myhammer und Co. sollen Sozialabgaben zahlen“ (03.01.2018)
- www.faz.net: „Myhammer wehrt sich gegen Sozialversicherungspflicht“ (04.01.2018)
- www.it-zoom.de: „Click- und Crowdworker – Wo liegen die Unterschiede?“ (19.04.2017)