Diskussion:Zugunglück in Japan
"Der erst 23-jährige Zugführer war viel zu schnell": Hier wurden leider wieder einmal die Fachbegriffe verwechselt. Ein Mitarbeiter, der die Geschwindigkeit eines Eisenbahnfahrzeugs regelt, heißt in Deutschland offiziell "Triebfahrzeugführer" oder kurz "Lokführer". Ein "Zugführer" gehört hingegen zum Zugbegleitpersonal. Wenn ein Zug mit mehreren Zugbegleitern besetzt ist, dann bezeichnet man einen davon als "Zugführer" (oder neuerdings auch "Zugchef") und die anderen als "Zugschaffner". Zu den Aufgaben des Zugführers gehört unter anderem, die Abfahrbereitschaft festzustellen und dem Triebfahrzeugführer den Abfahrauftrag zu erteilen (sofern der Abfahrauftrag nicht durch eine örtliche Bahnsteigaufsicht gegeben wird). Die Aufgaben des Zugführers und des Triebfahrzeugführers können zwar in einer Person vereinigt sein, aber wenn dieser die Geschwindigkeit regelt, dann tut er dies nicht in seiner Funktion als Zugführer, sondern in seiner Funktion als Triebfahrzeugführer. Riggenbach 13:59, 31. Jul. 2010 (CEST)