Diskussion:Verhandlung über Offenlegung der Nebentätigkeiten von Abgeordneten

Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Aholtman in Abschnitt Prüfung

Prüfung

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Benutzer, die „Texte bzw. Inhalte“ in den Artikel einbringen, sollten die ersten drei Punkte bitte nicht prüfen.

Wolf-Dieter sagt, es ist ein Gesetz. Alles andere habe ich überprüft (und ist in Ordnung). --Angela H. 23:13, 14. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

⇒ Tipps zur Prüfung: Hilfe:Prüfung

Aktuell

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Hm, aktuell scheint der Artikel noch zu sein. Grüße --Franz 21:12, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Inhalt

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Ich habe den Artikel inhaltlich mit der Quelle abgeglichen und einige Änderungen durchgeführt. Das kann ich nun leider nicht mehr prüfen. Meines Erachtens besteht jetzt eine Übereinstimmung zwischen Artikelinhalt und der verlinkten Quelle. Gruß --Wolf-Dieter 21:44, 13. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Hallo, Wolf-Dieter! Steht irgendwo, daß es sich bei den Neuregelungen von Ende 2005 um ein Gesetz handelt (oder sind das nur „Handlungsanweisungen“ oder „Richtlinien“). Im Wikinews-Artikel steht (mindestens) zweimal etwas von Gesetz, aber vielleicht habe ich es in der Quelle auch überlesen. Vielleicht kannst Du uns schreiben, wo man dazu suchen muß. Viele Grüße --Angela H. 22:31, 13. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Ja, das Abgeordnetengesetz (AbgG) in der angegebenen Pressemitteilung, denke ich. Darauf fußend wurden Ausführungsbestimmungen in der Geschäftsordnung des Bundestages implementiert, die die Sache mit den Stufen enthalten. Gruß --Wolf-Dieter 01:05, 14. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Quellenproblem

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Bei der angegebenen Quelle handelt es sich nicht um die Quelle, des Erstautoren dieses Artikels. Sie wurde nachträglich von einem anderen Benutzer "nachgereicht". Nicht okay. -- Seam 18:00, 11. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Bitte begruende, was daran "nicht OK" ist. Das ist auch meineswissens nicht das erste Mal, dass das so gemacht wird. Ich entferne den Maengelhinweis nun (Blaite's Punkte hat ja schon der Franz freundlicherweise nach geschaut :D ). Gruss Sean Heron 11:03, 13. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Als einzige Quelle wurde eine Pressemitteilung vom 21. September verwendet – so ist es angegeben. Schön ist, dass die PM direkt vom BVG bzw. deren Website ist, aber das Problem ist, dass in der PM vom 21. September die Verhandlung vom 11. Oktober nur angekündigt wurde. Ob sie tatsächlich stattgefunden hat, ist nicht klar. Wird nur die PM vom 21. September verwendet, so kann der Inhalt des Artikels sich nur darauf beziehen und ist ja auch bereits drei Wochen alt. MfG --Blaite 23:19, 13. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Der Einwand ist allerdings stichhaltig. Man müsste weitere Quellen hinzuziehen. Gruß --Wolf-Dieter 01:05, 14. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Zum Beispiel: Haben diese Politiker etwas zu verbergen? bei express.de Gruß --Wolf-Dieter 01:11, 14. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Es stimmt, dass die Pressmitteilung natuerlich nicht besagt, dass die Verhandlung stattgefunden hat, und das aber im Artikel steht. Das geht so natuerlich nicht, aber eine Quelle fuer die Info zu finden ist ja wohl nicht so schwer? Na gut, habs jetzt schon gemacht. Gruss Sean Heron 18:01, 14. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
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