Diskussion:Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Datenschutz wird umgangen

Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Tilmandralle in Abschnitt Prüfung

Prüfung

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Benutzer, die „Texte bzw. Inhalte“ in den Artikel einbringen, sollten die ersten drei Punkte bitte nicht prüfen.


⇒ Tipps zur Prüfung: Hilfe:Prüfung


Doppelartikel

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Hallo lieber Benutzer, zu dieser Nachricht existiert bei Wikinews bereits ein Artikel EuGH_annulliert_Abkommen_zur_Weitergabe_von_Fluggastdaten. Es ist daher nicht sehr effektiv hier weiter zu schreiben. Der bereits bestehende Artikel ist aber schon fertig. In Kürze wird der Doppelartikel in Wikinews laut Wikinews:Löschregeln gelöscht. Du kannst auch unter Artikelvorschläge mal nachschauen, vielleicht findest Du dort eine Anregung für einen neuen Artikel. Gruß --Wolf-Dieter 18:39, 1. Jun. 2006 (CEST)Beantworten

Hallo lieber Wolf-Dieter. Das soll eigentlich kein Doppelartikel sein. Der Artikel soll den Umstand, dass das Urteil des EuGH eigentlich umgangen wird, noch einmal detailliert darstellen. Ich müsste eigetnlich auch noch an ihm arbeiten, habe aber im Moment keine Zeit. Deshalb würde ich den Doppelartikel-Status gerne wieder rausnehmen. Tilmandralle 18:55, 1. Jun. 2006 (CEST)Beantworten
Das hatte ich auch so verstanden. Ist es eigentlich nicht sinnvoll den bloßen Hinweis bezüglich Doppelartikel nur ergänzend zu setzen? Der Artikel ist ja trotzdem in seiner Entstehungsphase.
Ich wäre auch dafür, den Hinweis wieder zu entfernen. MfG --Blaite 19:14, 1. Jun. 2006 (CEST)Beantworten
Ich habe den Hinweis:Doppelartikel wieder entfernt. Vielleicht kommt da ja noch was, :-) Gruß --Wolf-Dieter 00:16, 2. Jun. 2006 (CEST)Beantworten
Ich habs noch ein bißchen ausgebaut, hoffe das ist jetzt kein Doppelartikel mehr. Gruß, Tilmandralle 15:42, 3. Jun. 2006 (CEST)Beantworten
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