Diskussion:Trier: Anklage wegen Brandstiftung in mehreren Fällen
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- Urheberrechte: -- --Amsel 18:17, 10. Jan. 2007 (CET), --Angela H. 16:58, 21. Jan. 2007 (CET)
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--Amsel 18:17, 10. Jan. 2007 (CET)
Es wurde ein Einspruch erhoben. --Angela H.- --Angela H. 16:58, 21. Jan. 2007 (CET)
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--Amsel 18:17, 10. Jan. 2007 (CET)
Es wurde ein Einspruch erhoben. --Angela H.- --Angela H. 16:58, 21. Jan. 2007 (CET)
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Juristische Argumentation im Artikel?
BearbeitenDie Argumentation, dass es sich nicht um schwere Brandstiftung handeln kann, ist zwar nachvollziehbar, ich bin mir aber nicht sicher, ob das hier der richtige Platz dafür ist. Außerdem würde ich in jedem Fall die Richtigkeit der Quelle nicht wiederlegen wollen. Die werden das schon richtig übernommen haben. Es könnte ja z.B. auch sein, dass die Staatsanwaltsschaft mit genau deiner Argumentation konfrontiert wird, die Anklageerbebung kann ja dennoch auf "Schwere Brandstiftung" lauten. --joux 22:49, 8. Jan. 2007 (CET)
- Die feste Annahme, dass der SWR-Mitarbeiter das schon richtig übernommen habe, ist blauäugig, wenn ich das mal so schreiben darf. Da werkeln auch nur Menschen.
- Deine Frage ist allerdings berechtigt. Anstatt den SWR vorzuführen, könnte man natürlich auch ein wenig recherchieren, um dann unabhängig vom SWR-Artikel eigentständig sagen zu können, was denn nun bezüglich der Anklage Sache ist. MfG Blaite 20:47, 9. Jan. 2007 (CET)
- „Die werden das schon richtig übernommen haben“ klingt wirklich merkwürdig. Dafür habe ich wohl in meinem Leben schon zu viele Artikel gesehen, die mit nicht gut recherchierten Aussagen gespickt waren. Viele Grüße --Angela H. 21:00, 9. Jan. 2007 (CET)
- Ihr habt natürlich Recht, ein blindes Vertrauen auf die Quellen ist natürlich auch nicht angebracht. Da aber eine Belegung aller Fakten durch entsprechende Quellen hier ein Grundsatz ist, soweit ich weiß, fand ich die doch nicht unerhebliche "Interpretationsleistung" auf Basis der knappen Fakten etwas fragwürdig. Gruß, joux 21:24, 9. Jan. 2007 (CET)
- Finden wir denn vielleicht noch was zum Thema? Viele Grüße --Angela H. 21:34, 9. Jan. 2007 (CET)
- Unten steht in der Quelle (SWR.de): „Aktuell legt ihm die Anklage fünf Fälle von Brandstiftung zur Last.“ Vermutlich stimmt das dann... --Conspiration 04:17, 11. Jan. 2007 (CET)
- Es ist reichlich vermessen, dem SWR einen Fehler zu unterstellen, ohne den genauen Sachverhalt darzustellen. In der Quelle ist nur von fünf Fällen die Rede, es wird nicht erwähnt, wie die Brände genau ausgesehen haben, deshalb kann man auch nichts dazu sagen, ob dadurch die Gesundheit anderer Menschen gefährdet war. Wenn ein Feld in der Nähe von bewohnten Gebieten angezündet wird, kann das auch schwere Brandstiftung sein. Da beim SWR einmal von schwerer Brandstiftung und einmal von Brandstiftung die Rede ist, bin ich dafür, die Kritik am SWR ganz zu streichen. Wenn man gestandenen Journalisten Fehler vorwirft, sollte man sich schon sehr sicher sein, dass es tatsächlich Fehler sind, sonst kommt der Vorwurf zu recht wie ein Bumerang zurück. Nichts kann die eigene Reputation mehr erschüttern als einem anderen öffentlich fälschlicherweise Fehler zu unterstellen. --88.76.201.34 11:11, 11. Jan. 2007 (CET)
- Habe den Artikel erstmal wieder rausgenommen. Ich bin kein Experte auf den Gebiet, aber wenn es stimmt was du schreibst, dass wenn der Brand einer wiese in der Naehe von bewohnten Haeusern als "schwere Brandstiftung" zaehlt, stimme ich dir zu, dann sollte der abschnitt gestrichen werden. Mal schaun, ob noch andere Meinungen kommen. Gruss --Amsel 13:19, 11. Jan. 2007 (CET)
- Ich bleibe auch dabei, dass bei der dürftigen Faktenlage nicht gegen die (einzige!) Quelle argumentiert werden sollte. Unter den Pressemitteilungen der Rheinland-Pfälzischen Justiz findet sich leider auch nichts, was dem SWR evt. als Grundlage gedient haben könnte. Bin dafür, den letzten Absatz komplett wegzulassen, denn wie 88.76.201.34 richtig sagt, könnte ein schwere Brandstiftung durchaus vorliegen - dann wäre selbst eine vorsichtige Formulierung ("evt.", "möglicherweise") nicht tragbar. Gruß --joux 22:34, 11. Jan. 2007 (CET)
Zeitangaben
BearbeitenDie SWR-Meldung ist vom Montag. Die fünf angesetzen Verhandlungstage sind vorbei. Daher kann von "momentan" wohl nicht mehr die Rede sein. Wie sind da die Regeln, sollte der Text geändert werden? Denn das Artikeldatum ist ja das von heute (oder morgen...). Oder bleibt man textlich beim Zeitpunkt der Quellenveröffentlichung? --joux 23:52, 12. Jan. 2007 (CET)
- Hallo joux, wenn es inzwischen Vergangenheit ist, dann macht es natuerlich wenig Sinn von der "momentanen Gegenwart" zu schreiben. Es steht dir frei hier deine Aenderungswuensche selber einzubringen, nur zu ;) Gruss --Amsel 00:07, 13. Jan. 2007 (CET)
- Oh je, da kennt jemand die Gerichte nicht ;-) 5 Verhandlungstage sind bei weitem nicht gleichbedeutend mit 5 aufeinanderfolgenden Wochentagen. --88.77.19.11 00:18, 13. Jan. 2007 (CET)
Wie geht es weiter?
BearbeitenHmm, wie verfahren wir mit dem Artikel weiter? Grüße --Franz 20:51, 19. Jan. 2007 (CET)
- Zunächst stand eine Bemerkung bzgl. der Quelle drin, die nicht überprüft wurde: Die Anklage könne nicht so lauten, wie die Quelle geschrieben habe. Daraufhin wurde ein Einspruch gestellt und die Bemerkung entfernt. Nun habe ich neulich versucht, noch mehr Infos zu bekommen, aber es gab keine Neuigkeiten. Daraufhin hatte ich einen Kommentar mit „zur Zeit nix neues“ reingesetzt, der aber so unglücklich formuliert war, daß eine IP meinte, die Bemerkung würde ein abgeschlossenes Verfahren implizieren, und die Bemerkung wieder rausgenommen hat. Daraufhin habe ich beschlossen, daß ich mein Glück vielleicht lieber bei anderen Artikeln suchen sollte, und gehofft, daß sich hier mit dem Artikel vielleicht was tun würde, ohne daß ich beteiligt bin. Naja, das hat's aber auch nicht. :-( Ich könnte mal einen neuen Versuch starten, aber vielleicht mag ja doch noch jemand anderes etwas hieran tun. Viele Grüße --Angela H. 22:44, 19. Jan. 2007 (CET)