Diskussion:Schulkinder mit Wasser übergossen

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von 89.245.102.47 in Abschnitt Körperverletzung durch Wasser

Prüfung

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Benutzer, die Texte bzw. Inhalte in den Artikel einbringen, sollten die ersten drei Punkte bitte nicht prüfen.


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Korrektur

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In beiden Quellen steht "wegen des Verdachts der Körperverletzung". D.h. es wird sich erst noch rausstellen, ob sich ein Kind erkältet hat. Wenn die Kinder jedoch abgehärtet genug waren und nicht erkrankt sind, können sich die Schabernacker zu erkennen geben und im Internet abfeiern lassen. -- 04:21, 18. Nov. 2008 (CET)213.39.191.98 04:21, 18. Nov. 2008 (CET)Beantworten

woher wissen wir eigentlich das die täter 18 sind ? Beamter(KO) 08:47, 18. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Von der Quelle der PD Reutlingen -- JARU 19:31, 18. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Körperverletzung durch Wasser

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Bin leider kein Rechtsanwalt (ja, bei dem Artikel würde ich mir das wünschen). Ist das wirklich ernst gemeint? Körperverletzung durch Wasser? Eine neue Dimension des Waterboarding? Wegen offensichtlichem Unsinn bitte löschen. --Gerhard Atze 18:36, 18. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Natürlich kann sowas Körperverletzung sein. Stell dir mal vor, das Kind hat ne Immunschwäche und stirbt, weil es mit Wasser übergoßen wurde und danach nach hause gehen musste und sich eine tierische Erkältung geholt hat. Dann ist der Täter ein Mörder.-- HausGeistDiskussion 18:53, 18. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Das fällt mir schwer zu glauben. Kennst Du einschlägige Gerichtsurteile, die diese Theorie belegen? --Gerhard Atze 06:34, 19. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Mal abgesehen davon, daß es neben Mord noch einige andere Tötungsdelikte gibt, die hier im unwahrscheinlichen Falle des Falles, daß eines der Kinder daran gestorben wäre, infrage kommen könnten: Die Polizei Reutlingen schreibt auf ihrer eigenen Homepage, daß die Polizei „wegen des Verdachts der Körperverletzung“ ermittelt. Offensichtlicher Unsinn ist das Ganze also nicht. Solche Nachrichten sollten meiner Meinung nach natürlich nicht die Oberhand nehmen, aber einen direkten Löschgrund sehe ich nicht. Viele Grüße --Angela H. 09:28, 19. Nov. 2008 (CET)Beantworten
@HausGeist: Das stimmt nicht so ganz: Da es nicht der Vorsatz war, jemanden ums Leben zu bringen (geh ich mal von aus), wäre es w:fahrlässige Tötung. Wäre ja auch noch schöner, das ich in den Knast komme, weil ich aus Spaß einen Freund (oder eine fremde Person) erschrecken wollte und der wegen Herzinfarkt umkippt. Das macht mich nicht zum Mörder. --Fabian Schölzel 09:31, 19. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Nach meinem Rechtsverständnis (Achtung: Kein Jurist!) ist das Übergießen mit Wasser allenfalls als Sachbeschädigung zu werten, da dadurch die Kleidung Schaden erleiden kann. Ich habe folgenden Fall zum Besten zu geben: Eine Abiturientia spritzt mit Wasserpistolen und ein Mobiltelefon wird dabei irreparabel beschädigt. Was ist das? --Gerhard Atze 11:39, 19. Nov. 2008 (CET)Beantworten

--> Der Artikel scheint mir an journalistischer Irrelevanz kaum mehr überbietbar zu sein.

Ich find ihn auch unnütz. Aber er ist veröffentlicht. Bin mal gespannt, was die Gerichte dazu zu sagen haben. --Gerhard Atze 15:19, 19. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Bildzeitung lässt grüssen!--217.247.34.24 19:39, 19. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Ganz ehrlich: Wen interessiert so etwas? Es gibt hier wirklich sehr gute Artikel... aber ein solcher Schwachsinn ist wirklich nicht von allgemeinem Interesse! --89.245.102.47 10:59, 26. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Naja, also die Bildzeitung lässt eher hier grüßen.-- HausGeistDiskussion 19:53, 19. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Ich fände es schön, wenn wir uns jetzt wieder alle beruhigen könnten. Der Artikel ist meiner Ansicht nach neutral und auch, dass es sich um eine Körperverletzung handelt, sehe als richtig an. Momentan ich sehe keinen Handlungsbedarf. Ich sehe nichts schlimmes daran, auch über so etwas zu berichten. Im übrigen sind Bildzeitung-Vergleiche hier völlig unangebracht. Grüße -- Berliner Schildkröte 19:56, 19. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Turtle, das Teil ist ja noch nicht mal geprüft. Wieso wurde das veröffentlicht? (vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 149.225.72.5 (DiskussionBeiträge) --Berliner Schildkröte 23:06, 19. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Die Prüfung wird leider nur noch selten ausgefüllt, was jedoch nicht heißt, dass der Artikel diese Kriterien nicht erfüllt. Grüße -- Berliner Schildkröte 23:06, 19. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Da frage ich mich doch: Warum gibt es dann Regeln? Wir sollten uns schon bemühen, nach diesen Regeln zu arbeiten. Sonst macht das keinen Spaß. --Gerhard Atze 09:42, 20. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Es gibt keine Regel, daß ein Artikel nur geprüft auf der Hauptseite erscheinen darf, denn das wäre mit der Anzahl der aktiven Benutzer zur Zeit kaum möglich. Wobei ich es natürlich schon schön fände, wenn alle Artikel geprüft werden könnten. Viele Grüße --Angela H. 09:54, 20. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Na klar ist das Wahr, ich selbst hab die Kinder nass gemacht, ich bin eins der drei Mädchen und das mein ich echt Ernst, das verfahren wurde aber eingestellt.

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