Diskussion:SPD befürwortet Anti-Terror-Datei – von Datenschutzbehörden hagelt es Kritik
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- Kategorien: --Wolf-Dieter 16:12, 11. Aug. 2006 (CEST)
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- Artikelstatus: Fertig: -- Tilman 14:59, 11. Aug. 2006 (CEST)
- Eintrag auf Hauptseite/Kategorie:Veröffentlicht: -- Tilman 14:59, 11. Aug. 2006 (CEST)
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Artikelstatus
Bearbeiten- Im Entstehen -- Tilman 12:23, 11. Aug. 2006 (CEST)
- Fertiggestellt --Tilman 14:59, 11. Aug. 2006 (CEST)
Bitte
BearbeitenKann mal einer von euch den Strich in der Überschrift lang machen? Ich kann das irgendwie nicht :-) Gruß und Danke im Voraus, Tilmandralle 17:54, 2. Aug. 2006 (CEST)
Folgeartikel
BearbeitenDas ganze soll ein Folgeartikel zu diesem hier sein: Opposition: Geplante Anti-Terror-Datei „ein Fall für Karlsruhe“. Ein paar Formulierungen werden sicher redundant sein, aber ich möchte die Position der SPD und des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-HOlstein noch mit einbauen. Gruß, Tilmandralle 18:07, 2. Aug. 2006 (CEST)
OB
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Sehr geehrter Herr Dralle, Die SPD-Bundestagsfraktion hält die Schaffung gemeinsamer Dateien der
Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung des Terrorismus für unbedingt
erforderlich und begrüßt daher auch grundsätzlich den von der
Bundesregierung erarbeiteten Gesetzentwurf, wenn dieser auch noch nicht
im Detail abgestimmt ist. Vorgesehen ist die Schaffung von Rechtsgrundlagen
- für eine gemeinsame standardisierte zentrale Antiterrordatei von
Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder und
- für die Errichtung sog. Projektdateien , die der Unterstützung einer
befristeten projektbezogenen Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten und
Polizeibehörden dient. Es ist vorgesehen, in diese Dateien nur Informationen einzustellen, die
die Sicherheitsbehörden bereits nach geltendem Recht erheben. Die
Schaffung zusätzlicher Rechtsgrundlagen für die Datenerhebung ist nicht
geplant.
-- Referent Innere Sicherheit Arbeitsgruppe Inneres Platz der Republik Tel.: 0049 (0)30 227-53921
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Sehr geehrter Herr Dralle, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 31. Juli 2006, in der Sie nach unserer
Auffassung zur geplanten Gemeinsamen Datei verschiedener
Sicherheitsbehörden fragen.
http://www.datenschutzzentrum.de/material/tb/tb27/kap04_2.htm#422
Umgekehrt haben die Nachrichtendienste keine polizeilichen Befugnisse.
So kann es den Diensten im Einzelfall verwehrt sein, bestimmte
Informationen zu erhalten, etwa wenn diese nur mit Zwangsmitteln, z.B.
im Wege einer Beschlagnahme, zu erlangen sind. Diese
Befugniseingrenzung darf nicht dadurch umgangen werden, dass die
Polizei bedingungslos Daten an die Nachrichtendienste übermittelt.
Mit freundlichen Grüßen |
Sehr geehrter Herr Dralle, Mecklenburg-Vorpommern stimmt grundsätzlich dem Entwurf des Bundesinnenministeriums für eine zentrale Anti-Terror-Datei zu. Da Details noch abschließend beraten werden müssen, kann ich Ihnen auf ihre einzelnen Fragen leider zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Auskünfte geben.Ich hoffe, dass Sie dafür Verständnis haben. |