Diskussion:Quo vadis, Bavaria? BVG – Klage gegen präventive Überwachung ab 01.01.2006

Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Cesimbra in Abschnitt Passagen die offen waren, entfernt

Hinweis wegen Fertigstellung

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Es gibt ein Meinungsbild, in dem geregelt wird, wie lange ein Artikel Zeit hat, fertig gestellt zu werden. Siehe Wikinews:Meinungsbild/Vorgehensweise bei Artikeln die formell nicht fertig gestellt wurden. Dieser Artikel wird demnach am 19.01.06 gelöscht, wenn er bis dahin nicht fertig gestellt wurde. -- Alex 21:56, 1. Jan. 2006 (CET)Beantworten

Anmerkung: Bis zu einer Entfernung des Namens von Tron auch aus der Artikelhistorie bei WP werde ich bei
WN nicht mehr mitarbeiten. -- Cesimbra 14:42, 11. Jan. 2006 (CET)Beantworten

Fertigstellung des Artikels

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Ich ziehe das mal hier nach vorne: Ich habe im Moment recht wenig Zeit für die Fertigstellung, das wird sich aber nächste Woche ändern. -- Cesimbra 23:25, 25. Dez. 2005 (CET)Beantworten

Die offizielle und juristisch korrekte Abkürzung für das Bundesverfassungsgericht lautet BVerfG und nicht BVG da diese Abkürzung sich nicht vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) abgrenzen lässt. Bitte in Zukunft beachten!
Bitte auch beachten, dass es in Wikinews nicht üblich ist, anonyme Beiträge zu posten. Auch als IP kann man seine Kommentare unterschreiben (mit 4 Tilden). Danke. -- Dion 22:19, 28. Dez. 2005 (CET)Beantworten

Sollte der Titel nicht auch in "BVerfG-Klage..." oder "Verfassungsklage..." geändert werden? Ich halte fände es auch besser, wenn der Artikel als Aufhänger das Inkrafttreten am 1.1. nehmen würde. Dann sieht er nicht mehr so veraltet aus. Es ist auch nicht mehr ganz klar, welche Tage mit "Mittwoch letzter Woche" bzw. "kündigte am Donnerstag" gemeint sind. --80.131.54.18 11:44, 29. Dez. 2005 (CET)Beantworten

Hallo 80.131.54.18. An diesem Artikel arbeitet seit 2 Wochen ein einziger Benutzer "herum". Ob das noch was wird, bezweifele ich langsam. Der Artikelstatus befindet sich "Im Entstehen". Dir steht es jederzeit frei, die von dir vorgeschlagenen Verbesserungen durchzuführen. Gruß -- Colepani 11:48, 29. Dez. 2005 (CET)Beantworten
Der Benutzer schreib ja oben, dass er nächste Woche Zeit dafür hat, da will ich den Artikel nicht so ohne weiteres ändern, wenn es seinen Vorstellungen widerspricht. --80.131.54.18 11:53, 29. Dez. 2005 (CET)Beantworten
Bei einem Wiki sollten aber die Vorstellungen aller Benutzer in einen Artikel einfließen, nicht die eines einzelnen Benutzers. So gesehen kannst du die Änderungen ohne Probleme durchführen. Gruß -- Forensiker 14:31, 29. Dez. 2005 (CET)Beantworten

Ursprünglich erster Eintrag in dieser Diskussion

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Falls jemand schon mal anfangen möchte, ich habe erst heut' Abend wieder Zeit... -- Cesimbra 10:50, 19. Dez. 2005 (CET)Beantworten

Hallo Cesimbra, da solltest Du erstmal vorlegen, du wirst ja ein bestimmtes Konzept im Kopf haben. Da traue ich mich jetzt nicht dran. Grüße --Franz 11:01, 19. Dez. 2005 (CET)Beantworten
Hallo Cesimbra, du findest schöne Muster-Konzepte auf allen Artikeln von Wolf-Dieter. Er macht das so, wie es eigentlich sein sollte. Schau dich dort mal um. Franz hat Recht. So kurz wie hier, würde ich auch nicht beginnen. Gruß -- Colepani 11:04, 19. Dez. 2005 (CET)Beantworten

Konzept (Kurzfassung)

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  • Was betrifft das Gesetz: Präventive Überwachung von Wohnraum, Telefongesprächen, Internetverkehr, Taser für Polizei etc.
  • Aktuelle Diskussion in den USA zu vergleichbarem Thema, evtl. kurzes Eingehen auf Patriot Act TP-Link evtl. nur eingeschränkt geeignet, konnte jetzt nicht mehr raussuchen
  • Verfassungswidrigkeit? Klage vor dem Bundesverfassungsgericht; evtl. der alte Entscheid zu Niedersachsen des BVG

Es gibt sicher noch weitere Punkte, ich kann da erst heut' abend da ran. Würde mich aber freuen, wenn jemand schon mal anfängt. -- Cesimbra 11:10, 19. Dez. 2005 (CET)Beantworten

Quellenlage, Fortsetzung

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Ich wollte den Artikel heute Nacht eigentlich fortsetzen, bin dabei allerdings auf widersprechende Angaben gestossen, so spricht etwa heise am Mittwoch zwar von "auch ohne Verdacht einer konkreten Straftat vorbeugend", noch im gleichen Artikel aber auch von "Vorbeugend abhören darf die bayerische Polizei nur, wenn die Ermittler die Planung einer schweren Straftat vermuten.", was nach meinem Verständnis nach mindestens in Teilen widersprüchlich ist. Den entgültigen (verabschiedeten) Gesetzestext kann ich, genau wie eine vermutlich zugehörige Diskussion, noch nicht beim bayerischen Landtag entdecken. Auch wenn die Änderungen vom 8.12. m.E. alle potentiell geänderten Punkte umfassen sollten, möchte ich die Quellen zum Thema (Linktips willkommen) noch verbessern, aber auch insbesondere den finalen Gesetzestext vorliegen haben. Wenn ich das "Veröffentlichungsvorgehen" beim bayerischen Landtag richtig deute, sollte die Originaltexte morgen vorliegen. -- Cesimbra 07:05, 20. Dez. 2005 (CET)Beantworten

Pressemitteilung des bayerischen Staatsministerium des Inneren: http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?aktion=jour_pm&comefrom=scan&r=214951 -- cesimbra
br-online zum Thema: http://www.br-online.de/bayern-heute/artikel/0512/14-telefonueberwachung/index.xml -- cesimbra
Altes Polizeiaufgabengesetz (25.10.2000): http://www.polizei.bayern.de/gesetz/pag.pdf (PDF, 420 KB) -- cesimbra
Alter Entscheid des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zu Teilaspekt der damals geltenden Regelung (Identitätsfeststellung ohne Verdacht im Bereich 30 km von Grenze, 28. März 2003) http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/7-VII-00.htm
Bayerische Staatszeitung: http://www.bayerische-staatszeitung.de/index.jsp?MenuID=13&rubrikID=30&artikelID=3132
CSU: http://www.csu-landtag.de/htmlexport/113_32303035323531.html ; http://www.csu-landtag.de/htmlexport/14593_32303035323036.html
SPD: http://www.spd-landtag.de/aktuell/presse_anzeigen.cfm?mehr=5855 ; http://www.spd-landtag.de/aktuell/presse_anzeigen.cfm?mehr=5412
Grüne: http://www.gruene-fraktion-bayern.de/cms/pressemitteilungen/dok/94/94405.unverhaeltnismaessiger_eingriff_in_die_g.htm http://www.gruene-fraktion-bayern.de/cms/pressemitteilungen/dok/90/90778.telefonueberwachung_verfassungswidrig.htm
FDP: http://www.fdp-bayern.de/?showNews=1&newsID=1651&newsWebID=411&MttgSession=dd0028d30abfc61a19d456fb5e54b17a ; http://www.fdp-bayern.de/?showNews=1&newsID=585&newsWebID=411&MttgSession=7d743c4b26e052cd712283254d0bc4d3 -- cesimbra

Status

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  • Ersten Teiltext mit Vorschlägen zum weiteren Aufbau eingestellt. Mache später weiter, der Artikel ist aber natürlich zur Bearbeitung frei, fehlende Daten etc. werde ich dann auch noch ergänzen. -- Cesimbra 08:28, 21. Dez. 2005 (CET)Beantworten

Land

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Ich habe es ja schon immer gewußt: München liegt in Bayern und Karlsruhe in Deutschland... ;-) (Bitte beim "Veröffentlichen" einfach Bayern herausnehmen! Aber noch können sich ja erst einmal ein paar Leute dran "erfreuen"...) Viele Grüße --Angela H. 21:09, 1. Jan. 2006 (CET)Beantworten

Passagen die offen waren, entfernt

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Ich habe alle Passagen, die nicht fertig waren, entfernt, sonst wird das nie was. Grüße --Franz 09:27, 12. Jan. 2006 (CET)Beantworten

Schade, die Quellen zur Lösung stehen eigentlich in den Links oben. So viel hat eigentlich auch nicht gefehlt, als daß die doch recht umfangreichen gelöschen Bereiche nicht hätten eingebaut bleiben können. Aber der Artikel ist wenigstens online gegangen und nicht gelöscht worden, danke Franz. Gruß -- Cesimbra 09:47, 14. Jan. 2006 (CET)Beantworten

Aufruf zum Nichtsmachen

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Ich plädiere dafür, den Artikel nicht mehr fertigzustellen und die Löschung abzuwarten. Hauptthema ist die Klage gegen die Überwachung ab 1.1. ("Das Gesetz soll mit dem Jahresbeginn am 01.01.2006 in Kraft treten, es scheint jedoch keineswegs in trockenen Tüchern"). Der Artikel ist veraltet, Wikinews macht sich mit einer Veröffentlichung des Artikels in dieser Form rund 4 Wochen nach dem Ereignis, über das berichtet wird, und auf dem Stand von damals, höchstens lächerlich. Ein "Folge"artikel ist da sinnvoller. --80.131.3.194 00:37, 13. Jan. 2006 (CET)Beantworten

Das war wohl nicht erfolgreich. Wikinews meldet am 13.1., dass am 1.1. ein Gesetz in Kraft treten soll, wogegen aber noch geklagt wird, sodass nicht sicher ist, dass das Gesetz tatsächlich am 1.1. in Kraft treten wird. Und was ist nun? Ist das Gesetz in Kraft getreten oder nicht? Ist die am 15.12. angekündigte Klage eingereicht worden? Hätte man den Artikel nicht wenigstens rückdatieren können? --80.131.57.177 19:19, 13. Jan. 2006 (CET) Rückdatieren ist eigentlich der falsche Ausdruck. Die letzten inhaltlichen Änderungen sind vor dem 28.12. gemacht wurden, somit ist der Artikel genaugenommen auf den 13.1. rückwirkend vordatiert worden. --80.131.57.177 19:21, 13. Jan. 2006 (CET)Beantworten
Hallo --80.131.57.177. Die Art und Weise wie du hier am Artikel herumkritisierst ist nicht gerade konstruktiv. Wenn du die Veröffentlichung hättest verhindern wollen, hättest du einen Löschantrag stellen können. Mit Begründung. Dann wäre der Artikel ein Löschkandidat geworden. Aber hier jetzt rumkritisieren - den Stil finde ich nicht okay. Dass vor dem Ablauf der Löschfrist ( in einigen Tagen ) Benutzer versuchen der Artikel fertig zu stellen, war auf jeden Fall klar. -- Jörgi 19:28, 13. Jan. 2006 (CET)Beantworten
Siehe oben: "Dieser Artikel wird demnach am 19.01.06 gelöscht, wenn er bis dahin nicht fertig gestellt wurde. -- Alex 21:56, 1. Jan. 2006 (CET)". Ein Löschantrag war also schon in Kraft, was bringt ein weiterer? Ich sah keine Möglichkeit, den Artikel in sinnvollem Rahmen knapp einen Monat nach dem er angefangen wurde, noch zu einer aktuellen Meldung zu machen. Es kann ja passieren, das Artikel ambitioniert angefangen werden und dann (aus welchen Gründen auch immer) nicht fertig werden. Aber besonders unglücklich finde ich, dass er dann noch als aktuell (mit heutigem Datum) veröffentlicht wird. --80.131.57.177 19:40, 13. Jan. 2006 (CET)Beantworten
(Bearbeitungskonlikt) Rückdatieren halte ich für absolut keine gute Idee. Ich konnte keine Informationen finden, ob tatsächlich eine Klage eingereicht wurde. Das Gesetz trat am 01.01.06 in Kraft, was ich nun angepasst habe. Eine Veröffentlichung der Nachricht zum Jahreswechsel wäre natürlich besser gewessen, aber der Artikel hat sich nicht weiterentwickelt. Irgendwann muss der Artikel doch veröffentlicht werden. Ich bin auch nicht sehr zufrieden damit, aber so etwas ist zum Glück eher eine Ausnahme. --sonicR 19:31, 13. Jan. 2006 (CET)Beantworten
Man könnte doch gucken, wann der letzte inhaltliche Aspekt hinzugefügt wurde und das als Datum nehmen. Als Datum erwartet der Leser üblicherweise den Stand der Informationen und das ist höchstens das Datum der letzten inhaltlichen Änderung. Allgemein wäre doch auch eine Regelung vorstellbar, nach der derjenige, der einen Artikel inhaltlich ändert, das Datum aktualisiert. Somit hätte man bei Veröffentlichung immer das Datum der letzten Änderung. --80.131.57.177 19:40, 13. Jan. 2006 (CET)Beantworten
Na gut, in dem Fall wäre das Artikeldatum der gestrige Tag gewesen. Gestern wurde der Artikel letztmals geändert. Dann hättest du den 12.01.06 anstatt den 13.01.06 gehabt. Was hätte das gebracht ? -- Jörgi 19:45, 13. Jan. 2006 (CET)Beantworten
Gestern waren aber soweit ich das überblicke, nur Löschungen. Ich habe mich falsch ausgedrückt und meinte Hinzufügen inhaltlicher Aspekte. Ein Artikel wird durch Löschen ja meist nicht aktueller. Alternativ könnte man natürlich auch das neueste Datum der angegebenen Quellen nehmen. Ein Artikel, der nur aus verschiedenen Quellen stammt, kann ja höchstens auf deren Stand sein. --80.131.57.177 19:52, 13. Jan. 2006 (CET)Beantworten
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