Diskussion:Moritz Schenk Graf von Stauffenberg: 1,1 Promille Alkohol im Blut

Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Ziggi in Abschnitt Einspruch

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Kein Doppelartikel

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Das ist kein Doppelartikel. Das ist ein Folgeartikel. 2 Wochen nach dem Unfall kam das Ergebnis der Blutprobe. Darum geht es im Artikel. Nicht um den Unfall selbst. -- 84.147.235.36 21:11, 26. Apr. 2006 (CEST)Beantworten

Ach so, ich hatte nur gesehen, dass - außer der Promille-Angabe - inhaltlich nicht viel anderes drin stand als in dem anderen Artikel. Kommen denn noch mehr Infos? Ansonsten würde ich nur den anderen Artikel unter den Themenverwandten Artikeln verlinken und auf die Wiederholung der Infos aus dem nderen Artikel verzichten. Gruß --Wolf-Dieter 21:18, 26. Apr. 2006 (CEST)Beantworten

Wenn man den 2. Absatz entfernt, weiss der Leser gar nicht um was es geht. Ich würde den 2.Absatz kürzen, aber nicht ganz entfernen. Gruß -- Zeschke 21:29, 26. Apr. 2006 (CEST)Beantworten
Okay. --Wolf-Dieter 21:32, 26. Apr. 2006 (CEST)Beantworten

Einspruch

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Der erste Satz steht als Behauptung im Raum. Es wird nicht erklärt, woher diese Aussage kommt. In der Quelle steht, die Polizei hat das bekannt gegeben. Das ist ein wichtiges Detail, das im Artikel fehlt obwohl der Artikel veröffentlicht wurde. -- Ziggi 11:05, 28. Apr. 2006 (CEST)Beantworten

Ich verstehe nicht, worauf du hinauswillst. Im ersten Satz steht doch: „laut Polizeiangaben“, was fehlt dir denn da? --Wolf-Dieter 17:48, 28. Apr. 2006 (CEST)Beantworten
Sehe ich auch so. Falscher Einspruch. Würde ich herausnehmen. -- Chakachak 17:52, 28. Apr. 2006 (CEST)Beantworten
Der Einspruch ist mit dieser Begründung nicht gerechtfertigt. Die Polizei wird als Quelle der Information im ersten Satz genannt. --sonicR 19:50, 28. Apr. 2006 (CEST)Beantworten
Tut mir leid, hatte mich verschaut! Viele Grüße -- Ziggi 12:04, 2. Mai 2006 (CEST)Beantworten
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