Diskussion:München Ostbahnhof: Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Usien in Abschnitt Titel

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2-Stunden-Regel nicht beachtet. Korrekturen erforderlich. Deshalb wieder aus der Veröffentlichung genommen. --Usien - Max Vinzent (Diskussion) 21:03, 18. Jun. 2012 (CEST)Beantworten


Kurzartikel Bearbeiten

Ist der eigentlich nicht unbedingt. Ausserdem anders als der Sack-Reis-artikel sogar klar relevant. --Itu (Diskussion) 22:18, 18. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Kategorie:Recht in Bayern Bearbeiten

Hallo, zusammen! Mir ist nicht ganz klar, ob es sich dabei um typisch bayerisches Recht handelt, glaube aber, eher nicht. Kennt sich jemand zufälligerweise damit aus? Viele Grüße --Angela H. (Diskussion) 08:09, 19. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Lt. http://dejure.org/gesetze/StGB/183a.html müsste das deutschlandweit gelten. Ich habe daher die Kategorien umgeändert. Viele Grüße --Angela H. (Diskussion) 08:13, 19. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Titel Bearbeiten

Ganz ehrlich: In dem Titel fehlt doch ein "wegen", oder? --ChrGermany (Diskussion) 20:41, 25. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Wo du recht hast, hast du recht. --Usien - Max Vinzent (Diskussion) 21:37, 25. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
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