Diskussion:München: Regelungen zu Pyrotechnik zum Jahreswechsel 2024/2025

Letzter Kommentar: vor 6 Tagen von Itu in Abschnitt

Prüfung

Bearbeiten

Benutzer, die Texte bzw. Inhalte in den Artikel einbringen, sollten die ersten vier Punkte bitte nicht prüfen.

  • Urheberrechte:
  • Übereinstimmung mit den Quellen:
  • Verständlichkeit:
  • Neutralität:
  • Artikeltitel:
  • Untertitel:
  • Rechtschreibung, Stilistik und Grammatik:
  • Bebilderung und Bildunterschriften:
  • Formate:
  • Wikipedia-Links:
  • „Links“-Abschnitt:
  • Kategorien:
  • Kurzartikel?:c
  • Ortsangabe und Datum (Beginn-Vorlage):
  • Relative Zeitangaben zum Artikeldatum ok?:
  • Veröffentlicht:
  • {{Kommentieren}} und {{Teilen}} einkommentiert (<!-- und --> entfernt):
  • Eintrag auf Hauptseite:

Tipps zur Prüfung


Inhaltlich ist der Artikel fertig. Ich muss jetzt für eine Stunde weg. –Labant (Diskussion) 19:14, 28. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Mapframe-Lagekarte

Bearbeiten

Technische Informationen: Die Daten stammen von Wikidata-Objekt Q319795
Der Farbton ist das „Bundesstraßen-Gelb“ #f0ca00, die Helligkeit beträgt 50 %, was eine Farbe von #786500 ergibt.
Es wird die Kategorie:Seiten, die die Kartographer-Erweiterung verwenden automatisch erzeugt. Diese ist noch nicht erstellt. Labant (Diskussion) 20:33, 28. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Bearbeiten

Grundsätzlich VÖbar (nicht akut dringend). Aber man könnte noch die allgemeinen Erlaubniszeiten für Feuerwerk erwähnen. Itu (Diskussion) 20:37, 28. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Ich habe noch die Waffenverbotszonen an den Bahnhöfen dazugepackt. Nach den Erlaubniszeiten schaue ich nochmal. Labant (Diskussion) 20:54, 28. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Man könnte die allgemeinen, bundesweiten Erlaubniszeiten evt. sogar in einen Kasten setzen. --Itu (Diskussion) 20:57, 28. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Also idR gibt es da aber auch Uhrzeiten der Erlaubtheit ... Itu (Diskussion) 22:45, 28. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Hmm, ... das scheint sich irgendwie nicht zu erhärten... obwohl es mir sehr denkwürdig erscheint dass es defacto sogar an an zwei tagen keine Nachtruhe zu geben scheint ... --Itu (Diskussion) 22:57, 28. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Also gemäß dem KVR muss zwischen 02.01. und 30.12. eine Genehmigung eingeholt werden [1], an Silvester und Neujahr nicht, also sind 48 Stunden genehmigungsfrei. Labant (Diskussion) 23:03, 28. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Auf der Internetseite des Bundesinnenministerium des Innern und der Heimat steht: „Silvesterfeuerwerk gehört zu den Feuerwerkskörpern der Kategorie F2. Diese dürfen dieses Jahr bereits ab dem 28. Dezember an Personen über 18 abgegeben werden. Abgebrannt werden dürfen Sie von diesen Personen nur am 31. Dezember und 1. Januar.“ [2]Labant (Diskussion) 23:07, 28. Dez. 2024 (CET)Beantworten

erledigt Labant (Diskussion) 23:36, 28. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Etwas früher als mir am Ende lieb war. Itu (Diskussion) 00:56, 29. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Informationen im Kasten

Bearbeiten

Da dies ein Regional-Artikel ist, denke ich, sollten die Informationen für München zugeschnitten sein. Falls der Kasten die Situation in ganz Deutschland darstellen soll, kommt mir das zu wenig hervor. Anzumerken ist auch, dass das Kreisverwaltungsreferat diese Verbotszonen einrichten musste, da sie aufgrund fehlender Gesetzesgrundlage eben gerade nicht ein Komplettverbot verhängen konnte: „Eine gesetzliche Grundlage für Kommunen, die Verbotszonen auszuweiten oder ein generelles Abbrennverbot von Pyrotechnik in der gesamten Stadt zu erlassen, existiert derzeit nicht.“ Labant (Diskussion) 00:36, 29. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Meine obige Anregung die zu diesem Info-kasten führte fragte nachlesbar nach den "allgemeinen, bundesweiten Erlaubniszeiten", und zwar als Hintergrund-Info um die lokalen Regeln in Bezug auf die allgemeineren einordnen zu können. Genau das war die Absicht. Ich den Kasten entsprechend nahe dem letzten Absatz platziert, wo es nicht mehr um München geht. Das ist die Ecke wo es kein München-Artikel mehr ist. mfg. Itu (Diskussion) 00:55, 29. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Zurück zur Seite „München: Regelungen zu Pyrotechnik zum Jahreswechsel 2024/2025“.