Diskussion:Kopftuchverbot in Bayern ist nicht verfassungswidrig
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Unklarheit Bearbeiten
Ich letzen Satz werden die acht Bundeslaender erwaehnt, in denen das Kopftuchverbot gilt - dies wurde aus der Quelle des BR uebernommen. Im Gegensatz dazu schreibt der der (schweizer) Tagesanzeiger nur von fuenf Bundeslaender. Das sollte vor der Veroeffentlung noch verifiziert werden. Gruss --Amsel 21:50, 15. Jan. 2007 (CET)
Ich habe nach weiteren Quellen gesucht, die die Bundesländer nennen, bin aber nicht fündig geworden. Es scheint tatsächlich nicht so ganz eindeutig zu sein, in welchen Bundesländern es ein Gesetz gibt bzw. in welchen Ländern das Gesetz auch gilt. In Baden-Württemberg gibt es eindeutig eine gesetzliche Regelung, die aber vom Verwaltungsgericht Stuttgart im Juli letzten Jahres gekippt wurde, siehe „Muslimin darf mit Kopftuch unterrichten“ bei heute.de
Vielleicht ist es besser, den letzten Absatz zu ändern und die explizite Zahlenangabe und Aufzählung der Bundesländer wegzulassen? --Chirak 23:01, 15. Jan. 2007 (CET)
Hm, über den direkten Link ist der o.a. Artikel nicht mehr zu erreichen, ich habe ihn im Archiv gefunden mit Datum vom 07.07.2006. --Chirak 23:03, 15. Jan. 2007 (CET)