Diskussion:Klagen von Mitarbeitern der Berliner Verkehrsbetriebe abgewiesen

Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Franz in Abschnitt Prüfung

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    Der Satz: „Sie hatten behauptet, für ihre Arbeitsverhältnise gelte weiterhin der BAT/BAT-O bzw. der BMT-G/BMT-GO. Das Arbeitsgericht Berlin hat jetzt jedoch ihre Klagen abgewiesen (Az. 93 Ca 27356/05).“ ist mir unverständlich. Wäre gut, wenn ein Experte nochmal hier ran gehen könnte. Grüße --Franz 20:50, 4. Jun. 2006 (CEST)Beantworten
Hallo Angela! Liest sich gut! Grüße --Franz 20:56, 6. Jun. 2006 (CEST)Beantworten

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