Diskussion:Gerhart Baum klagt gegen NRW-Verfassungsschutzgesetz

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Tilmandralle in Abschnitt Prüfung

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Artikelkonzept Bearbeiten

Geplant ist ein Artikel zu einer Klage von Gerhart Baum gegen die Möglichkeit zur Online-Durchsuchung von privaten Computern, wie es das NRW-Verfassungsschutzgesetz vorsieht.

Stichworte Bearbeiten

  • Baum gegen Wolf
  • Hintergrund: BGH-Entscheidung gegen Onlinedurchsuchung
  • Argumente pro und contra (Baum / Wolf)

Quellen Bearbeiten

Statusprotokoll Bearbeiten

Kommentare und Hinweise Bearbeiten

„Der Bundesgerichtshof bezog sich dabei auf die Strafprozessordnung, die ein solches Vorgehen der Strafvollzugsbehörden nicht decke.“ Meinst Du wirklich Strafvollzugsbehörden? Gefängnisverwaltungen und so was durchsuchen doch keine Computer? --84.160.119.106 20:04, 2. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Nein, ich meinte eigentlich Strafverfolgungsbehörden. Gruß und danke für die Aufmerksamkeit. --Wolf-Dieter 20:18, 2. Mär. 2007 (CET)Beantworten
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