Diskussion:Förderung für Balkonkraftwerke von Mietwohnungen in Sachsen weiterhin möglich
Spezialsteckdose, Mehrfachanmeldung, Vermieterzustimmung dürfte jeweils fraglich bis falsch sein. Itu (Diskussion) 22:53, 10. Mai 2024 (CEST)
- Danke für die Hinweise. Ist soweit fertig. Conny (Diskussion) 06:56, 11. Mai 2024 (CEST)
- Danke für die Hinweise, aber halt trotzdem einfach ohne jede Prüfung veröffentlicht? --Itu (Diskussion) 13:55, 11. Mai 2024 (CEST)
Bitte den Artikel nicht jetzt VÖen, das Thema ist nicht akut und ich bin leider noch anderweitig eingespannt. --Itu (Diskussion) 22:55, 10. Mai 2024 (CEST)
Fails
Bearbeiten1. Die Vermieterzustimmung darf nur noch mit triftigem Grund verweigert werden. Steht auch in der Quelle. --Itu (Diskussion) 15:41, 11. Mai 2024 (CEST)
2. Anmeldung: Anmeldung beim Netzbetreiber ist bundesweit nicht mehr vorgeschrieben. --Itu (Diskussion) 15:20, 11. Mai 2024 (CEST)
3. Spezialstecker: Die Pflicht bestand generell nie und laut Quelle wird es eben NICHT verlangt. Mittlerweile ist auch der VDE von der Forderung der Wieland-Steckdose (die schon immer ziemlich unnötig war) abgerückt. Dieses leidige Thema ist mittlrweile also völlig obsolet. --Itu (Diskussion) 15:41, 11. Mai 2024 (CEST)
3.1. Die Pflicht zur Installation steht ebenfalls genau NICHT in der Quelle. Dazu muss noch gesagt werden dass der Elektrikereinsatz locker den ganzen Förderbetrag auffressen kann, was es ziemlich sinnlos und deutlich unrentabel machen würde. --Itu (Diskussion) 15:46, 11. Mai 2024 (CEST)
- In welcher Quelle kann ich das finden? Conny (Diskussion) 18:47, 18. Mai 2024 (CEST)
- Was genau jetzt? --Itu (Diskussion) 08:09, 19. Mai 2024 (CEST)
- 3.1 "Spezialstecker: Die Pflicht bestand generell nie und laut Quelle wird es eben NICHT verlangt." Conny (Diskussion) 12:47, 19. Mai 2024 (CEST)
- Was genau jetzt? --Itu (Diskussion) 08:09, 19. Mai 2024 (CEST)