Diskussion:Ermittlungen gegen Anwältin des Holocaust-Leugners Ernst Zündel

Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Tilmandralle in Abschnitt Einspruch

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Einspruch

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Ich muss leider in einen von mir begonnen Artikel Einspruch stellen. Der Name der Anwältin wurde nachträglich ohne Quellenangabe in den Artikel eingefügt. Ich habe soeben alle 4 Quellen nach dem Namen durchgelesen. Ergebnis: Keines. -- Newser· 00:17, 4. Jun. 2006 (CEST)Beantworten

[1] Hier steht der Name, Einspruch rückgängig machen unter Angabe dieser Quelle? Tilmandralle 00:19, 4. Jun. 2006 (CEST)Beantworten
Ok, ich nehm den Namen heraus und du setzt ihn mit Quelle wieder ein. Dann ist es keine Pseudoquelle. Bin dann weg -- Newser· 00:22, 4. Jun. 2006 (CEST)Beantworten
OK, mach ich. Gute Nacht! Schlaf dich mal aus :) Tilmandralle 00:23, 4. Jun. 2006 (CEST)Beantworten
Quelle war der WP-Artikel. --Skyman gozilla 00:24, 4. Jun. 2006 (CEST)Beantworten
Der wurde aber nicht als Quelle angegeben. Tilmandralle 00:25, 4. Jun. 2006 (CEST)Beantworten
Der Einspruch kann damit dann weg?! Gruß, Tilmandralle 00:25, 4. Jun. 2006 (CEST)Beantworten
Lt.Hilfe:Quellen kann Wikipedia nicht als Quelle verwandt werden. -- 84.147.243.254 00:28, 4. Jun. 2006 (CEST)Beantworten
Wir haben ja jetzt den TAZ-Artikel. Wikipedia können wir getrost rauslassen. Gute N8, Tilmandralle 00:30, 4. Jun. 2006 (CEST)Beantworten
Hab WP wieder rausgemacht, die Regel war mir nicht bekannt. --Skyman gozilla 00:42, 4. Jun. 2006 (CEST)Beantworten
Trotzdem danke für die Wikipedia-Einträge bei den Quellen. Tilmandralle 00:44, 4. Jun. 2006 (CEST)Beantworten
Kein Problem. Es ist wirklich schon sehr spät :) Du hast auch nicht mehr Arbeit gemacht. Wozu ist sonst das Team da? Gute Nacht! :) Tilmandralle 00:47, 4. Jun. 2006 (CEST)Beantworten
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