Diskussion:EU-Richtlinie: Hinterer Unterfahrschutz für LKW

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Aholtman in Abschnitt Prüfung

Prüfung Bearbeiten

Benutzer, die „Texte bzw. Inhalte“ in den Artikel einbringen, sollten die ersten drei Punkte bitte nicht prüfen.


⇒ Tipps zur Prüfung: Hilfe:Prüfung

Gültig in Deutschland Bearbeiten

Der § 32b StVZO beweist es eindeutig. --JARU 14:21, 16. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Hallo, JARU! Dann schreib den doch als Quelle rein. Alle Informationen müssen durch die angegebenen Quellen gedeckt sein, und das war hier nicht der Fall. Viele Grüße --Angela H. 14:24, 16. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Weitere Quelle Bearbeiten

http://www.presseportal.de/story_rss.htx?nr=892078 : "Todesfalle LKW-Heck ARD-Ratgeber Auto und Verkehr am 28.10.2006 zeigt exklusiv ADAC-Crashtest mit alarmierendem Ausgang", vom 26.10.2006 --88.76.211.34 15:16, 16. Dez. 2006 (CET)Beantworten

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