Diskussion:Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt im Fall „Ypsilanti-Telefonstreich“

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Aholtman in Abschnitt fünf erhebliche Fehler in so einer kurzen Meldung

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fünf erhebliche Fehler in so einer kurzen Meldung

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Mit Verlaub - so ein Schwachsinn! Dieser Text strotzt vor Fehlern:

  • "wahrscheinlich juristische Folgen" - Falsch, die Anzeige und die Ermittlungen sind bereits juristische Folgen.
  • "nachdem die SPD gegen den Radiosender ffn Anklage erhoben hatte" - Falsch, niemand hat Anklage erhoben. Das kann nur die Staatsanwaltschaft, wenn sie das nach ersten Ermittlungen für nötig hält. Meines Wissens ist entweder Ypsilanti oder die SPD aktiv geworden und hat entweder Strafanzeige erstattet oder Strafantrag gestellt. Das müsste mal ordentlich recherchiert werden.
  • "Jochen Kraus" - Falsch, der Mann heißt Jochen Krause.
  • "Die SPD wehrte sich daraufhin gegen die Veröffentlichung der Aufnahme" - Falsch, die SPD wehrt sich nicht nur gegen die Veröffentlichung, sondern auch gegen den Mitschnitt des Gesprächs, der bereits grundsätzlich strafbar ist, wie in dieser Meldung ja bereits andgedeutet wird.
  • "Oberstaatsanwalt Thomas Klinge (...) hat allerdings wenig Hoffnung auf einen Erfolg der Behörde" - Das kann nicht stimmen. Zumindest die Umstände des Mitschnitts sind klar, also sollte die Justiz zumindest diesen Sachverhalt ohne größere Probleme beurteilen können - und sei es, dass sie möglicherweise zu dem Schluss kommt, dass hier aus bestimmten Gründen doch keine Straftat vorliegt.

Wer sich journalistisch betätigt, sollte stets die journalistische Sorgfaltspflicht beachten - ganz besonders bei so heiklen Themen! 93.129.50.60 17:50, 24. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Hallo! Deine Anmerkung ist mit Verlaub oberlehrehaft. Das kann man auch in einem anderen Stil machen. Statt nur zu meckern, hättest Du ja auch Alternativvorschläge machen können. Zur Sache:
  • "wahrscheinlich juristische Folgen" könnte man durch * "weitere juristische Folgen" ersetzen.
  • "nachdem die SPD gegen den Radiosender ffn Anklage erhoben hatte". Deine Kritik ist richtig. Ich schlage die Formulierung

"nachdem die SPD gegen den Radiosender ffn Strafanzeige gestellt hatte"

  • Einfach an das Kraus ein "e" setzen.
  • "Die SPD wehrte sich daraufhin gegen die Veröffentlichung der Aufnahme": Der Satz ist nicht falsch, er kann aber ergänzt werden.
  • Das ist reine Spekulation.

--Franz 17:59, 24. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Hallo Franz, entschuldige den Ton meiner Anmerkung, aber ich finde es unmöglich, wenn in so einer schlichten Meldung die einfachsten Sogfaltsgrundsätze missachtet werden. Deine Änderungsvorschläge halte ich im Prinzip für richtig. Einzige Einschränkungen:
  • Man kann - sprachlich und juristisch - nur "(Straf)anzeige erstatten" oder "Strafantrag stellen". Was hier stimmt, müsste geprüft werden.
  • Die Behauptung, dass der Staatsanwalt wenig Hoffnung auf Erfolg habe, ist aus dem genannten Grund nicht nachvollziehbar. Sie sollte entweder mit einem Zitat belegt oder gestrichen werden.
93.129.50.60 18:33, 24. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Hier ist die Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Staatsanwaltschaft-ermittelt-im-Fall-des-Ypsilanti-Telefonstreiches--/meldung/116235. Zweiter Absatz, erster Satz.-- HausGeistDiskussion 18:50, 24. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Bitte genau lesen: Die als Quelle angeführte dpa-Meldung bezieht sich bis dahin nur auf eine der beiden infrage kommenden Straftaten - die Veröffentlichung einer unerlaubten Aufnahme. Im Gegensatz dazu bezieht die Wikinews-Meldung die Aussage des Staatsanwalts auf beide möglichen Straftaten - nämlich auch die Herstellung der Aufnahme. 93.129.56.226 21:25, 24. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Hallo,93.129.56.226! Steht das mit dem Mitschneiden denn nicht im Heise-Artikel? Viele Grüße --Angela H. 12:44, 25. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
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