Diskussion:Der neue „Duden“: „Im Zweifelsfall selbst entscheiden“

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Wolf-Dieter in Abschnitt Prüfung

Prüfung Bearbeiten

Benutzer, die „Texte bzw. Inhalte“ in den Artikel einbringen, sollten die ersten drei Punkte bitte nicht prüfen.

  • Urheberrechte: --
  • Übereinstimmung mit Quelle: --
  • Inhalt/Neutralität: -- Die Aussage, dass erst mit der 24. Auflage des Dudens der Kommentar "Maßgebend in allen Zweifelsfällen" gestrichen wurde, stimmt nicht (und steht auch nicht in dieser Form in den Quellen). --172.180.57.69 21:58, 22. Jul. 2006 (CEST)Beantworten
Jetzt geändert. --Wolf-Dieter 23:06, 22. Jul. 2006 (CEST)Beantworten

⇒ Tipps zur Prüfung: Hilfe:Prüfung

Artikelkonzept Bearbeiten

Geplant ist ein Artikel zum Erscheinen der 24. Neuauflage des „Duden“.

Stichworte Bearbeiten

  • Neue Merkmale der neuesten Auflage
  • Beispiele
  • Kritik

Quellen Bearbeiten

Statusprotokoll Bearbeiten

Kommentare und Hinweise Bearbeiten

Bereits die 22. Auflage (und, wenn ich mich recht erinnere, auch schon die 21. Auflage) enthielt nicht mehr den Satz "Maßgebend in allen Zweifelsfällen", sondern nur noch die Erklärung "Das umfassende Standardwerk auf der Grundlage der neuen amtlichen Regeln". Der Satz aus dem Kölner Stadtanzeiger "Dafür fehlt der entscheidende Satz, der 1991 noch stolz auf dem Titel des Duden prangte: „Maßgebend in allen Zweifelsfällen“" könnte zwar auf den ersten Blick so interpretiert werden, dass es sich erst mit der 24. Auflage geändert haben könnte, tatsächlich vergleicht man hier aber die 20. (aus dem Jahre 1991) mit der 24. Auflage. Gruß --172.180.57.69 21:56, 22. Jul. 2006 (CEST)Beantworten

Hm, okay. Ich werde das mal ändern. Gruß --Wolf-Dieter 22:51, 22. Jul. 2006 (CEST)Beantworten
Danke! Gruß --172.173.69.151 22:59, 22. Jul. 2006 (CEST)Beantworten
Zurück zur Seite „Der neue „Duden“: „Im Zweifelsfall selbst entscheiden““.