Diskussion:Dan Brown siegte im Prozess um seinen Roman „Sakrileg“

Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Colepani in Abschnitt Einspruch erledigt?

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Einspruch

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„Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, es habe sich nicht um Diebstahl geistigen Eigentums gehandelt.“ – Es gibt kein „geistiges Eigentum“ und somit auch keinen Diebstahl desselben. Die Behauptung, daß die Richter diesen Unsinn in ihrer Begründung verwendet hätten, stimmt nicht mit den Quellen überein. -- Sloyment 00:16, 9. Apr. 2006 (CEST)Beantworten

Einspruch erledigt?

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Warum hast du den Satz nicht entfernt, der nicht mit den Quellen übereinstimmt ? Auf jeden Fall habe ich ihn jetzt herausgenommen. Und damit ist der Einspruch wohl erledigt ? -- Bendex 00:36, 9. Apr. 2006 (CEST)Beantworten

Hinweis: Der Artikel hat(te) den Artikelstatus: Fertig --172.176.41.108 00:39, 9. Apr. 2006 (CEST)Beantworten


Und der Grund für den Einspruch ist hinfällig. Was nun ? Einspruch enternen ? -- Bendex 00:48, 9. Apr. 2006 (CEST)Beantworten
Also ich würde warten, bis Sloyment wieder vorbeischaut. Dann könnte er den Einspruch selbst rausnehmen. Vielleicht schaut er ja in der nächsten Zeit (oder im Laufe des Tages) noch mal vorbei. Gruß -- 172.176.41.108 00:53, 9. Apr. 2006 (CEST)Beantworten
Wo liegt der Sinn im Warten, wenn der Einspruchsgrund nicht mehr vorhanden ist ? -- Bendex 01:00, 9. Apr. 2006 (CEST)Beantworten
Oder meinst du, ihm fällt plötzlich ein neuer Einspruchsgrund ein ? -- Bendex 01:01, 9. Apr. 2006 (CEST)Beantworten
Ich denke es ist besser, wenn der Antragsteller die Möglichkeit hat, den Einspruch selbst zu entfernen. (Ist wohl auch eigentlich so üblich, und ich selbst würde es ein bisschen netter finden.) Oder er mag URV als Bezeichnung auch nicht, was ich zwar nicht glaube, aber wer weiß... Er hätte natürlich auch schreiben können, dass es schon in Ordnung ist, wenn jemand für ihn den Einspruch nach Bearbeitung entfernt. Gruß -- 172.176.41.108 01:14, 9. Apr. 2006 (CEST)Beantworten
Und was machen wir, wenn er innerhalb einer Woche nicht mehr online geht ? Dann wird der Artikel nämlich gelöscht, ob wohl es dafür keinen Grund mehr gibt. -- Bendex 01:16, 9. Apr. 2006 (CEST)Beantworten
Seht euch die Edits des Benutzers Sloyment an: http://de.wikinews.org/wiki/Spezial:Contributions/Sloyment Da ist nicht damit zu rechnen, dass er kurzfristig den Einspruch entfernt! -- Hbb 09:43, 9. Apr. 2006 (CEST)Beantworten
Ich dachte auch nicht an eine Woche. Aber wenn ich nachts den Einspruch setzen würde, und morgens wäre alles erledigt und der Einspruch bereits entfernt, fände ich das schon komisch. Und wenn ich einen Einspruch gesetzt habe, der nicht zur Löschung führen soll, gucke ich in der Regel auch ein wenig und lasse den nicht einfach so stehen. Ich weiß zwar, dass ich nicht von mir auf andere schließen kann, aber vielleicht kommt er ja heute doch wieder hierhin und schaut auch bei dem Artikel vorbei. Gruß -- 172.208.60.140 11:21, 9. Apr. 2006 (CEST)Beantworten

Habe Einspruch entfernt. Grund für Einspruch wurde behoben. Das ist doch normal, dass Einspruchsteller den Einspruch stellen und sich dann auf Nimmerwiedersehen aus dem Staub machen! Alles andere ist blauäugig! -- Hbb 10:20, 10. Apr. 2006 (CEST)Beantworten

Hmm, so ganz hat er sich aber doch nicht aus dem Staub gemacht. Auf seiner Diskussionsseite hat er gestern abend dann doch noch geantwortet. :-) --172.173.66.102 08:17, 11. Apr. 2006 (CEST)Beantworten
Ich sehe wie Bendex und Hbb keinen Grund, einen Einspruch bestehen zu lasssen, dessen Grundlage sich erledigt hat. Es hat keinen Sinn, Artikel zu blockieren. Es hätte auch anders ausgehen können und er hätte sich nicht melden können. Dann wäre der Artikel ohne Grund mit Einspruch belegt gewesen und es wären weitere Diskussionen um den Einspruch erfolgt. -- Colepani 08:26, 11. Apr. 2006 (CEST)Beantworten
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