Diskussion:Comedian verliert Rechtsstreit gegen Wikimedia-Geschäftsführer

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Falky in Abschnitt Fragwürdige Quellen

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Fragwürdige Quellen

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Es waren im Artikel gleich zwei "Quellen" angegeben deren einziger Zweck offenbar war, den wirklichen Namen zu verbreiten. Ich denke wir sollten uns aus dieser Schlammschlacht raushalten. Sean Heron hat eine "Quelle" (Link auf die Markeneintragung "Atze Schröder" aus der DPMA) entfernt, ich die andere (Weblog mit Screenshot des Markeneintrags). -- Michael Holzt 10:03, 28. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

So Dinge, wie lächerlich und dankenswerterweise haben ja in unseren Artikeln nur dann etwas verloren, wenn sie von einem Beteiligten stammen, dessen Beteiligung vergleichsweise relevant ist. Auf den Artikeldiskussionsseiten sollten persönliche Meinungen auch nicht auftauchen, erst recht nicht in den Zusammenfassungen der Artikelversionen.
Die zwei Quellen, zumindest die DPMA wurde verwendet. Ich gehe mal davon aus, dass auch die Informationen aus diesen Quellen gleichfalls entfernt wurden.
Der Name wurde ja nicht direkt verbreitet. Es wurde (natürlich durchaus ein Wink mit dem Zaunpfahl) darauf hingewiesen, dass er im Zusammenhang mit der Figur öffentlich einsehbar ist. Das ist durchaus unterschiedlich zu bewerten.
Auch ist es ja so, dass zumindest beteiligte Journalisten den Namen kennen dürfen/können.
Nun ja. MfG Blaite 14:30, 28. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ich wollte eigentlich nur die DPMA-Quelle wieder einfügen. MfG Blaite 14:32, 28. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Sorry, mit der Meinung hast Du natürlich recht, darüber habe ich nicht nachgedacht. Den Hinweis auf den Markeneintrag (mit detaillierter Nummer und Datum!) finde ich aber fragwürdig, um nicht zu sagen kindisch. Die Wikipedia macht das auch, und das hat sowas von "Retourkutsche" (so nach dem Motto: Aetschbaetsch, wir sagen zwar nicht wie Du heisst, aber ganz genau wo man es findet). In einen guten Artikel gehört sicherlich der Hinweis, daß die Klage erfolgt, obwohl der tatsächliche Name über öffentliche Quellen recherchierbar ist. Aber derzeit macht die Formulierung halt mehr den Eindruck als würde es darum gehen, einen Hinweis auf eine Recherchemöglichkeit für den Namen zu geben. Ich finde daß sowohl die Markennummer wie das Datum rauskönnen, und das ganze auch nicht in den zweiten Satz gehört, sondern später eben bei einer Erläuterung des Falls. Wir müssen ja nicht alles nachmachen, was andere vormachen. -- Michael Holzt 16:55, 28. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Also in kurz: Ich finde daß es reicht zu schreiben: "Die Klage des C. erfolgt, obwohl sein wirklicher Name für jeden Interessierten in einer Markenanmeldung für die Marke A.S. öffentlich sichtbar ist", Link auf DPMA (der Link auf den Einzeleintrag geht eh nicht) und fertig. Hat fast genau den selben Informationsgehalt. -- Michael Holzt 17:18, 28. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Hmm, was mir momentan etwas unklar ist: Würdest Du dabei A.S. ausschreiben? Viele Grüße --Angela H. 17:21, 28. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ansonsten scheint es ja eher darum zu gehen, daß er nicht möchte, daß sein Realname in der Wikipedia genannt wird, und nicht darum, daß unter seinem Künstlernamen auch eine Marke registriert ist. Viele Grüße --Angela H. 17:22, 28. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ich finde das aber schon einen bedeutsamen Fakt, daß sein Name trivial zu recherchieren ist. Ansonsten, ja, ausschreiben, ich war nur tippfaul. -- Michael Holzt 17:26, 28. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Da hast Du recht. Ich denke, die genaue Nummer und das Datum der Registrierung sind wohl nicht unbedingt nötig, da diese Informationen für das Problem der „Recherchierbarkeit“ des Namens und die Frage, warum er verloren hat, wohl unerheblich sind. Oder bezieht sich das Urteil auf den genauen Eintrag (und dessen Datum)? Viele Grüße --Angela H. 17:35, 28. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Nein. Also, hat kein Bezug zum Urteil. Genauer gesagt bezieht sich das Urteil überhaupt nicht auf die „Marke“, lediglich auf die „Figur“ <AS>. Der Hinweis auf die Marke müsste lauten: „... obwohl der Name des Künstlers bei <DPMA> öffentlich einsehbar ist, da er seit <DATUM> Inhaber der Marke <AS> ist... “. Das würde die Relevanz aufzeigen. -- Falky 20:11, 28. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Den Hintergrund (es gibt eine Markenanmeldung) beleuchten finde ich ja auch richtig, aber warum muß man dafür ein Datum und eine Eintragsnummer nennen? Es reicht doch auch, z.B. "seit x Monaten/Jahren" zu schreiben. Man kann ja zum Wunsch des Herrn A. stehen wie man will, aber wenn es keine Notwendigkeit gibt, den Leser auf seinen wirklichen Namen zu stoßen (und die gibt es m.E. nicht), dann kann man ja auch auf so einen Hinweis verzichten, wenn ihm das doch so wichtig ist, daß der Name nicht genannt wird. Ich kenn die Motive nicht, aber ich weiß aus eigener Anschauung wie das ist, wenn Daten von einem bekannt sind, von denen man das nicht will. -- Michael Holzt 20:25, 30. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Etwa so? -- Falky 03:12, 1. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
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