Diskussion:Bundesverfassungsgericht: Weiträumiges polizeiliches Demonstrationsverbot ist „verfassungsrechtlich bedenklich“

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Tilmandralle in Abschnitt Prüfung

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In diesem Artikel möchte ich nicht im Detail auf die eigentlichen Urteile eingehen, sondern auf die Bedenken des BVerfg, was die verfassungsrechtliche Tragfähigkeit der Urteile des Gerichts in Greifswald angeht, eingehen. Tilman 23:29, 6. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Dennoch sollte kurz erklärt werden, was geurteilt wurde und warum. Das fehlt mir in dem Artikel beim ersten Durchlesen sofort, gehört m.E. ganz an den Anfang. Du schmeisst den Leser gerade direkt ins kalte Wasser. -- Michael Holzt 23:41, 6. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ok ich schreibs kurz rein. Danke für die Anregung. Tilman 23:46, 6. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ich habe ein paar Formulierungen geändert. Das sah mir vorher schon ziemlich nach Kommentar und Schönreden aus. Fakt ist, dass das Verfassungsgericht insgesamt ablehnend entschieden hat. --88.64.129.17 10:47, 7. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Es hat die beiden Eilanträge ablehnend beschieden. In der Grundsatzfrage hat es das Sicherheitskonzept jedoch klar gerügt und geurteilt, dass das Gericht das Versammlungsrecht nicht vollständig berücksichtigt hat. Ich werde daher einige Formulierungen wieder in den Ursprungszustand zurückversetzen. Ich möchte dich bitten, nur dann Formulierungen zu ändern, wenn sie inhaltlich falsch sind und nicht, wenn sie dir persönlich nicht gefallen. Tilman 13:57, 7. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Melde dich doch an, dann können wir besser diskutieren. Tilman 13:57, 7. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Habe einige Formulierungen der IP rückgängig gemacht, weil sie nicht der Quellenlage entsprachen und die Entscheidung des BVerfG in einem falschen Licht wiederspiegelten. Tilman 14:14, 7. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ob es mir Formulierungen gefallen oder nicht, ist irrelevant. Ich habe mir die Quelle durchgelesen und bemerkt, dass einige Sachen unzutreffend dargestellt waren. Zum Beispiel erschienen Aussagen des Oberverwaltungsgerichts so, als ob sie vom BVerfG geäußert worden wären, tatsächlich hat das BVerfG diesen Aussagen aber nur nicht widersprochen. Nur keine Aufgregung, so wie es jetzt ist, passt es ja.--88.64.129.17 16:35, 7. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
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