Diskussion:Bundestag segnet die Erhöhung von Gerichtsgebühren ab

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Itu in Abschnitt Veröffentlichen?

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Benutzer, die Texte bzw. Inhalte in den Artikel einbringen, sollten die ersten vier Punkte bitte nicht prüfen.

Fragwürdig, s.u. + Quelltext. --Itu (Diskussion) 14:03, 17. Mai 2013 (CEST)Beantworten

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Der Artikel ist gut so; kann raus, oder? -- 88.65.201.132 13:16, 17. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Nö. --Itu (Diskussion) 13:24, 17. Mai 2013 (CEST)Beantworten


(BK:)Hmm, ziemlich trocken der Artikel. Der Laie versteht da nur etwa "§§?§§&§?$%§$!". Beurkundungsverfahren, freiwillige Gerichtsbarkeit, Wertgebühren - allein diese Begriffe lesen sich wie böhmische Dörfer. Es fehlt eigentlich jede Art von Beispiel was denn nun teuer wird ~für den Bürger. Und nehmen die Gerichte jetzt mehr Geld ein? --Itu (Diskussion) 13:24, 17. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Gleichzeitig ist der Artikel textlich sehr dicht an der (bisher einzigen) Quelle. Ich will gar nicht URV reklamieren, aber welcher Mehrwert ist denn gegenüber der Quelle selbst gegeben? Verständlichkeit schon mal nicht - da ist sogar die Quelle selbst noch etwas besser! --Itu (Diskussion) 13:52, 17. Mai 2013 (CEST)Beantworten


Die Quellenlage ist etwas einseitig - zusammen damit dass der Artikel auch aus dieser Richtung her verfasst erscheint, ist das nicht so toll. Gibts keine weiteren Quellen, auch neutrale(re)? --Itu (Diskussion) 13:32, 17. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Die Überschrift geht so auch nicht, ich weiss nur noch nicht wie eine passende Überschrift sein könnte. --Itu (Diskussion) 13:41, 17. Mai 2013 (CEST)Beantworten


Es gibt übrigens nach etwas googeln noch wirklich interessante Aspekte, wie z.B. dass der Bundestag zu 40% aus Juristen bestehen soll und allein über die Streitwerte ein Inflationsausgleich gegeben sein kann. Dafür müsste man aber auch nochmal Quellen finden. --Itu (Diskussion) 14:29, 17. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Und warum die Grünen mitmachen bzw. sogar als entscheidende Befürworter agieren bleibt unbeleuchtet. --Itu (Diskussion) 15:27, 17. Mai 2013 (CEST)Beantworten


Das scheint deutlich besser zu sein, aber kann man evt. noch in 3 Worten ausdrücken was freiwillige Gerichtsbarkeit ist? --Itu (Diskussion) 22:37, 3. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

In wenigen Worten ist eine Definition der freiwilligen Gerichtsbarkeit schwierig (dafür müsste man zum Beispiel weiter definieren, was eine ordentliche Gerichtsbarkeit ist, usw.). Dafür ist jetzt aber ein Link zu Wikipedia drin. --Antonioreeso (Diskussion) 12:12, 4. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Veröffentlichen jetzt ok? --Antonioreeso (Diskussion) 12:12, 4. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Man könnte das sicher mit wenigen Worten irgendwie exemplarisch angeben, aber mei, von mir aus veröffentlichen. --Itu (Diskussion) 17:42, 4. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
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