Diskussion:AfD-Fraktion Bayern scheitert mit Klage vor Verfassungsgerichtshof

Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von Günther 3457654 in Abschnitt Aussage Gerichtspräsident

Hallo Günther_3457654 und Danke für den Artikel, der jetzt noch nicht ganz Vö-reif ist. Folgende Punkte wäre zu bearbeiten.

  • Der Satz »Die AfD hatte dagegen geklagt ... «, plus der folgende sind noch defekt.
  • Im vorletzten Absatz wurde indirekte Rede als Zitat in Anführzeichen gesetzt. Das geht so nicht, bzw.. macht einfach keinen Sinn.

Ich schaue ab heute nachmittag weiter auf den Artikel, bitte versuche unbedingt dann online zu sein und verfolge den Artikel und diese Diskseite hier, dann kriegen wir den wohl heute noch Veröffentlicht. gruss. Itu (Diskussion) 07:19, 19. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Ja klar, schaue jetzt mal, was ich bereits ändern kann. Vielen Dank für Deine Hinweise! Günther 3457654 (Diskussion) 12:18, 19. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Also

  • Den ersten Punkt habe ich jetzt repariert
  • Grundsätzlich sollte man Aussagen handelnder Personen zitieren, aber eher keine Texte aus Quellenartikeln! Wenn dann mit dem Bezug, also etwa "Wie der Spiegel schreibt ...."

--Itu (Diskussion) 18:13, 19. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Also das Zitat von Aigner rauslöschen? Sehe keine zwingende Zugehörigkeit zum Artikel Günther 3457654 (Diskussion) 18:33, 19. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Nein, konkret hat Ankermast das in Ordnung gebracht, das passt so mit der Quelle. Der Punkt ist erledigt. --Itu (Diskussion) 18:40, 19. Jul. 2024 (CEST)Beantworten


Aussage Gerichtspräsident

Bearbeiten

Bei gründlicher Prüfung sehe ich jetzt noch ein weiteres Problem:
"Zur Begründung des Urteils gab Präsident Hans-Joachim Heßler an, ...
Das mag alles so hinkommen, aber es handelt sich hier auch hier mal wieder um ein indirektes Zitat - und das finde ich so weder in Stern noch BR. --Itu (Diskussion) 18:36, 19. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Ich bilde mir tatsächlich ein, es irgendwo gelesen zu haben...
Sei es drum, das sollte reichen Günther 3457654 (Diskussion) 18:42, 19. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Habs jetzt auch als Quelle genannt...hoffe, es passt jetzt so. Günther 3457654 (Diskussion) 18:45, 19. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Nein, leider sehe ich es immer noch nicht. Wenn du schreibst "den Abgeordneten stehe es frei, .." dann ist das auch als indirektes Zitat etwas was halbwegs wörtlich vom Gerichtspräsidenten gesagt wurde - und das sehe ich derzeit nicht. Wenn du es nicht wirklich genau nachweisen kannst, kann das eigentlich nicht so bleiben. Man könnte den Absatz eventuell ganz löschen, aber es wäre besser und auch nicht schwer die Aussagen von ihm quellentreu wiederzugeben. --Itu (Diskussion) 19:09, 19. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Vodafone, Stern, Ntv schreiben:
Es sei aber eben zulässig, die tatsächliche Besetzung des Gremiums von einer freien Mehrheitswahl durch das Landtagsplenum abhängig zu machen.
ich denke zwar eigentlich, dass es lediglich eine Umschreibung ist, aber um evtl. Missverständnisse zu vermeiden, werde ich es abändern.
Günther 3457654 (Diskussion) 19:18, 19. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Damit sollte es jetzt deutlicher sein. Günther 3457654 (Diskussion) 19:23, 19. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Der Absatz sollte jetzt OK sein - und der Artikel dürfte jetzt VÖbar sein. --Itu (Diskussion) 19:32, 19. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Aus irgendeinem Grund hatte es nicht funktioniert... ich habs jetzt gemacht und verlinkt. Viele Grüße und danke für deine Mitarbeit bei diesem Artikel Günther 3457654 (Diskussion) 19:51, 19. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
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