Diskussion:A 95 bei München: 35 Kilogramm Haschisch im Kofferraum

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Trunkenheit am Steuer und Höhe der Haftstrafen Bearbeiten

(Übertrag von meiner Diskussionsseite --Angela H. 19:20, 29. Jul. 2011 (CEST))Beantworten

Die Straftat Trunkenheit im Verkehr ergibt sich aus dem geschilderten Sachverhalt. Wer unter dem Einfluss von Dorgen mit dem Auto fährt und bei einer Kontrolle Koordinationsschwierigkeiten hat, gegen den wird ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. --Usien Max 19:04, 29. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Er war aber nicht betrunken, sondern stand unter Drogeneinfluss. (Auch der Wikipedialink führte ja auf einen Artikel, in dessen Namen die Trunkenheit nicht vorkommt.) Welche Strafe darauf steht, wird zumindest in den Quellen nicht erwähnt. Viele Grüße --Angela H. 19:07, 29. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Es stimmt, dass es in den Quellen nicht vorkommt. Was kein Wunder ist. Die Pressestelle des LKA beschäftigt sich sicher nicht mit Verkehrsstraftaten. Der § 316 StGB heißt Trunkenheit im Verkehr. Danach wird auch bestraft, wer unter Einfluss von Drogen ist und Koordinationsschwierigkeiten hat. Im § 316 StGB steht Alkohol oder anderer berauschender Mittel, das ist z.B. Haschisch oder andere Drogen. Strafe ist Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. --Usien Max 19:11, 29. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Ich bemühe mich gerade hier dir zu erklären, warum das in den Artikel gehört und du nutzt die Zeit um den Artikel zu ändern. Wieso das? --Usien Max 19:13, 29. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Weil in den Artikel nur das reingehört, was durch die Quellen belegt ist (bzw. durch weitere Quellen gesichert ist). Wahrscheinlich war es nicht so geschickt, erst nur meine Änderungen rückgängig zu machen und dann zu erklären. Wie ich bereits sagte, hat das mit Trunkenheit nichts zu tun, außer dass für die Strafe der gleiche strafrechtliche Paragraph dahintersteckt. Viele Grüße --Angela H. 19:17, 29. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Durch Fußnote ist nun belegt, dass man eine langjährige Freiheitsstrafe bekommen kann, wenn amn 35 Kg Haschisch dabei hat. Erklärung zum § 316 ist auch eingefügt. --Usien Max 19:24, 29. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Sollte das nicht reichen, dann rufe ich am Montag bei der Pressestelle des LKA an und lasse mir bestätigen, dass dieses Ermittlungsverfahren eingeleitet ist. Wobei das meiner Meinung nach nicht nötig ist, da die Behörde nach dem Legalitätsprinzip gezwungen ist, das Verfahren bei dem vorliegenden Sachverhalt einzuleiten und diese Straftat heißt mit amtlicher Überschrift Trunkenheit im Verkehr, auch wenn sie durch Drogeneinnahem begangen wurde. --Usien Max 19:27, 29. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Jetzt, wo die entsprechenden Paragraphen verlinkt sind, ist es klarer. Bzgl. der „Trunkenheit am Steuer“: Ich hatte gedacht, die Mühlen der Gesetzentwicklung hätten schneller gemahlen und inzwischen eine neue Überschrift erfunden. ;-) Naja, ich habe mir ja auch noch nie Sorgen machen müssen, mit den entsprechenden Paragraphen in Konflikt zu kommen… Viele Grüße --Angela H. 19:57, 29. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
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Also unabhängig davon wie das jetzt zustandegekommen ist, ist die Verwendung von Fussnoten übertrieben: das erste kann man direkt unterlinken, beim zweiten genügt der WP-link. --Itu 22:18, 29. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

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