Die Türkei auf dem Weg zum modernen Sultanat?

Veröffentlicht: 12:12, 7. März 2017 (CET)
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Ankara (Türkei), 07.03.2017 – Bei der Volksabstimmung am 16. April 2017 in der Türkei werden die Wähler über eine Änderung der Verfassung entscheiden. Vorgesehen sind unter anderem die Stärkung der Rechte des Staatspräsidenten und die Beschränkung der Rechte des Parlaments. Wenn die Mehrheit den Änderungen zustimmt, bedeutet das folgendes: Der Präsident wird Präsidialverordnungen erlassen können und das Recht haben, das Parlament zu jeder Zeit aufzulösen. Er kann seine Stellvertreter, Minister und auch Universitätsrektoren selbst bestimmen. Seine Stellvertreter oder Minister können nicht per Misstrauensvotum abgesetzt werden. Gesetzesvorhaben des Parlaments wird der Präsident weiterhin mit einem Veto blockieren können, wobei das Veto vom Parlament nur mit der Mehrheit der Gesamtzahl der Mitglieder überstimmt werden kann.

Seit Atatürk bahnt sich die größte politische Veränderung in der Türkei an

Die TAZ schrieb bereits am 22.  Januar  2017 dazu: „Das Sultanat Erdoğan ist nahe.“ In einem Kommentar der Frankfurter Allgemeinen Zeitung heißt es: „Die Türkei nimmt die größte Änderung ihrer politischen Ordnung seit der Gründung der Republik im Jahr 1923 vor.“

Mehmed VI. Vahideddin war der letzte Sultan des Osmanischen Reiches

Mustafa Kemal Pascha, genannt Atatürk, ist der Begründer der heutigen Türkei. Im Laufe seiner Amtszeit 1924-1938 führte Atatürk tiefgreifende Reformen im politischen und gesellschaftlichen System durch, welche die Türkei in einen modernen, säkularen und europäisch orientierten Staat verwandelten. Viele Berichterstatter und Kommentatoren befürchten, dass der amtierende türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan mit seiner autoritären Politik viele dieser Reformen rückgängig macht. Es scheint, die Zeit in der Türkei würde um 100 Jahre zurückgedreht.

Aufgrund der vielfachen - auch internationalen - Kritik hat Erdogan zu mehreren Gesetzesvorhaben eine Volksabstimmung vorgeschlagen: So etwa kürzlich auch zur Wiedereinführung der Todesstrafe. Vor einem solchen Schritt hatte im November 2016 der damalige deutsche Bundesaußenminister Steinmeier gewarnt: Dies würde das Ende der EU-Beitrittsverhandlungen bedeuten.


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