Deutschland und USA beschließen erweiterten Datenaustausch bei Terrorverdächtigen

Veröffentlicht: 13:44, 12. Mär. 2008 (CET)
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Berlin (Deutschland), 12.03.2008 – Personendaten, Fingerabdrücke und DNA-Profile von Terrorverdächtigen sollen künftig leichter zwischen deutschen und US-Strafverfolgungsbehörden ausgetauscht werden können. Ein entsprechendes Abkommen wurde am Dienstag in Berlin von Heimatschutzminister Michael Chertoff und Justizminister Michael Bernard Mukasey und ihren deutschen Amtskollegen Wolfgang Schäuble (Innenminister, CDU) und Brigitte Zypries (Justizministerin, SPD) unterzeichnet. Das Abkommen muss noch vom Deutschen Bundestag ratifiziert werden.

Das Abkommen schafft die rechtlichen Grundlagen für einen gegenseitigen automatischen Austausch von Fingerabdruck- und DNA-Daten auch ohne langwierige Rechtshilfeersuchen. Dafür reicht ein Verdacht gegen eine Person, im Zusammenhang mit der Vorbereitung terroristischer Akte zu stehen. Ein solcher Datenabgleich soll in Minutenfrist erfolgen. Dieser Datenabgleich erfolgt den Angaben zufolge in einem automatisierten Verfahren, jedoch noch ohne eine genaue Identifizierung der Person. Das Verfahren erfolgt nach dem Prinzip „Hit/No-Hit“ (Treffer/kein Treffer). Ergeben sich weitere Anhaltspunkte für einen begründeten Verdacht, können in einem zweiten Schritt weitere Daten wie Name, Adresse, Staatsangehörigkeit sowie weitere Umstände des Vorgangs auf dem üblichen Weg der Rechtshilfe übermittelt werden. Zur Frage des Datenschutzes verwies Innenminister Schäuble darauf, dass dem Abkommen der sogenannte Prümer Vertrag zugrunde liege, der von Datenschützern positiv bewertet worden sei.

Während die beteiligten Minister auf deutscher Seite das Abkommen lobten, kam von Datenschützern Kritik. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, kritisierte insbesondere die fehlende Berücksichtigung deutscher und europäischer Rechtsnormen im Hinblick auf den Datenschutz. So monierte er unklare Regelungen zur Zweckbindung der übermittelten Daten. Ebenso unklar sei auch, welche US-Behörden tatsächlich Zugriff auf die Daten erlangen würden. Laut Schaar gibt es in den USA 17.000 unabhängig voneinander handelnde Strafverfolgungsbehörden. Angesichts der Unklarheit der Kriterien für die Datenübermittlung sei zu befürchten, dass „nicht nur Daten von Terrorverdächtigen oder Kriminellen betroffen sein werden.“ Schaar sieht es als einen Schwachpunkt des vorliegenden Vertrages an, dass keine Einigung über nationale Kontaktstellen erzielt wurde, die für die Überwachung des Datenaustausches zuständig sein sollen.

Die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag zeigte sich verwundert angesichts der Informationspolitik der Bundesregierung zu den Verhandlungen mit den USA über ein solches Sicherheitsabkommen. Bisher sei eine diesbezügliche Anfrage der FDP im Innenausschuss seitens der Bundesregierung unbeantwortet geblieben. Verhandlungen mit den USA sollen sogar bestritten worden sein. Die FDP-Abgeordnete Gisela Piltz, Vertreterin ihrer Fraktion im Innenausschuss des Deutschen Bundestages, ließ eine Presseerklärung verbreiten, in der es heißt: „Mit der heutigen Paraphierung und bisherigen Nichtinformierung des Parlaments zeigt die Bundesregierung, dass sie an einer Einbindung der Abgeordneten kein Interesse hat.“ Der Hinweis der Bundesregierung auf den Vertrag von Prüm zerstreute die Bedenken der FDP offenbar nicht. Piltz verweist darauf, dass die europäischen Rechtsnormen in den USA keine Verbindlichkeit besäßen. So sei durchaus der Fall vorstellbar, dass US-Behörden auf die Daten von Bundesbürgern ohne deren Wissen Zugriff erlangten.

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