Deutschland: Urteil zur Online-Durchsuchung Ende Februar erwartet
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Karlsruhe (Deutschland), 04.02.2008 – Wie das Bundesverfassungsgericht heute mitteilte, wird ein Urteil zur umstrittenen Online-Durchsuchung am 27.Februar verkündet. Offenbar haben Erster und Dritter Senat des Gerichts ihren Kompetenzstreit beigelegt. Die Verhandlung fand am 10. Oktober 2007 statt.
Geklagt hatten FDP-Politiker Gerhart Baum, Buchautorin Bettina Winsemann, ein Mitglied der Partei Die Linke und drei Rechtsanwälte gegen das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, welches als einziges Gesetz bisher die Durchsuchung von Festplatten legitimiert.
Das Urteil ist Ausgangspunkt für die Entscheidung, ob Online-Durchsuchungen von Festplatten in Deutschland zukünftig erlaubt sein werden oder nicht.
Während des Verfahrens kam es immer wieder zu Querelen in der Politik. Während die SPD weiterhin auf das Urteil warten will, griff die CDU die abwartende Haltung der SPD stark an. Der CSU-Vorsitzende Huber kündigte an, für Bayern ein Landesgesetz schaffen zu wollen, welches Online-Durchsuchungen - wie in Nordrhein-Westfalen - erlaubt.