Deutschland: Spitze des Bundesverfassungsgerichts muss neu besetzt werden
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Karlsruhe (Deutschland), 25.02.2010 – Die Amtszeit des amtierenden Präsidenten des deutschen Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, läuft Ende Februar ab. Papier übte am höchsten deutschen Gericht drei Funktionen aus: Er war Richter, Vorsitzender des Ersten Senates und Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Alle drei Positionen müssen nun neu besetzt werden. Das Verfahren für die Neubesetzung wird durch Artikel 94 des deutschen Grundgesetzes geregelt. Dementsprechend sind Bundesrat und Bundestag gleichermaßen für die Richterwahl zuständig.
Es gilt als wahrscheinlich, dass mit Andreas Voßkuhle der bisherige Vize-Präsident in die Funktion des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts aufrücken wird. Traditionell wird diese Funktion abwechselnd von Richtern ausgeübt, die von den beiden großen Parteien im Deutschen Bundestag, CDU/CSU und SPD, vorgeschlagen wurden. Der Vizepräsident wird dann wieder ein von den Unionsparteien bestimmter Richter sein. Für den Nachfolger Papiers als Richter im Ersten Senat hat die FDP das Vorschlagsrecht. Sie will den Göttinger Völkerrechtsprofessor Andreas Paulus vorschlagen. Die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) kritisierte, dass damit die Chance vertan werde, eine Frau in das höchste Gericht zu entsenden. Von den 16 Karlsruher Richtern sind nur drei Frauen.
Der Vorsitzende des Richterwahlausschusses im Deutschen Bundestag, Wolfgang Nešković, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof, von der Partei Die Linke, forderte indes eine öffentliche Debatte über die Kandidaten für das oberste deutsche Gericht: „Die Wahl darf nicht als ‚geheime Kommandosache‘ gesehen werden.“ Schließlich sprächen die Richter „Recht im Namen des Volkes, deswegen muss das Volk auch wissen, wer über sie zu Gericht sitzt.“
Anlässlich seiner letzten Pressekonferenz als Präsident des Bundesverfassungsgerichts nutzte der scheidende Präsident, Hans-Jürgen Papier, die Gelegenheit noch einmal die Rechtsprechungspraxis des Bundesverfassungsgerichts gegen Vorwürfe aus der Politik zu verteidigen. Forderungen nach einem „Primat der Politik“ lehnte Papier entschieden ab.